BÜRGERGELD - DAS IST NEU
Das Bürgergeld ist seit Anfang 2023 neu. Es wird in zwei Schritten eingeführt. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es weitere Änderungen, die den Vermittlungsbereich betreffen.
Der Vermittlungsvorrang ist weggefallen. Dafür gibt es bessere Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und mehr finanzielle Anreize, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen.
Die wichtigsten Änderungen der zweiten Stufe:
- Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt
- Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die bei einer nachhaltigen Integration auf den Arbeitsmarkt unterstützen
- Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden
- Bürgerinnen und Bürger erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist nicht rechtsbindend und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen
- Bürgergeld-Aufstocker erhalten höhere Freibeträge.
- Menschen mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch im eigenen Zuhause erfolgen.
Diese Änderungen gelten seit Januar 2023:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein höherer Regelsatz im neuen Bürgergeld. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist, erhält 502 Euro. Volljährige Partner erhalten 451 Euro. Wer zwischen 18 und 24 Jahre alt ist, bekommt 402 Euro. Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 18 Jahre) erhalten 420 Euro. Kinder des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) bekommen einen Regelsatz in Höhe von 348 Euro. Und Kinder von null bis fünf Jahre erhalten 318 Euro.
Läuft ein Bewilligungszeitraum aus, muss weiterhin ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) gestellt werden. Läuft der Bewilligungszeitraum aus, erhalten Kundinnen und Kunden eine Benachrichtigung über das Ende ihres Bewilligungsabschnittes. Dann ist ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) mit dabei. Diesen müssen sie so schnell wie möglich ausgefüllt beim Jobcenter einreichen. Oder Sie erstellen Ihre Weiterbewilligung online über www.jobcenter.digital
Weitere Fragen bezüglich des Leistungsbezugs im Bürgergeld finden Sie hier.
Kontakt & Anschrift
Kontakt & Anschrift
Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:
Unser Leitbild
Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter