Zum Hauptinhalt springen
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheHoher Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Lexikon
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheHoher Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Lexikon
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz

Aktuelles

ZUSATZ-ZAHLUNG KOMMT AB 23. JULI

12.07.2022

Für Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen gibt es eine zusätzliche Zahlung, die ab dem 23. Juli 2022 ausgezahlt wird. Es handelt sich um die Auszahlung des Sofortzuschlages für Kinder und Jugendliche nach § 72 SGB II sowie die Einmalzahlung nach § 73 SGB II. 

Das bedeutet: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen, erhalten ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung monatlich einen Zuschlag von 20 Euro. 

Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro richtet sich an erwachsene Leistungsbezieher und - bezieherinnen, die im Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet. Die Einmalzahlung wird im Zuge der Preissteigerungen durch die Corona-Pandemie gezahlt. 

Der Auszahlungstermin ist bundesweit einheitlich. Ab dem 23. Juli 2022 werden die Zahlungen auf den Weg gebracht. Je nach Bank, bei der das Konto des Kunden oder Kundin besteht, kann die Gutschreibung auf dem Konto bis zu vier Werktage dauern. 

zurück

Download-Center

Anträge, Formulare, Dokumente

mehr erfahren

Help-Center | FAQ

Wichtige Fragen und Antworten

mehr erfahren

Kontakt & Anschrift

Kontakt & Anschrift

Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: nach Terminvereinbarung

Neuantragstellung:

0651 205 7777

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

  • Grundsatzerklärung Deutsch

  • Grundsatzerklärung Englisch

  • Grundsatzerklärung Arabisch

Unsere Website Links im Schnellüberblick

  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Lexikon
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
© 2022 Jobcenter Trier StadtJobcenter Trier Stadt auf Facebook