ZUSATZ-ZAHLUNG KOMMT AB 23. JULI
Für Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen gibt es eine zusätzliche Zahlung, die ab dem 23. Juli 2022 ausgezahlt wird. Es handelt sich um die Auszahlung des Sofortzuschlages für Kinder und Jugendliche nach § 72 SGB II sowie die Einmalzahlung nach § 73 SGB II.
Das bedeutet: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen, erhalten ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung monatlich einen Zuschlag von 20 Euro.
Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro richtet sich an erwachsene Leistungsbezieher und - bezieherinnen, die im Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet. Die Einmalzahlung wird im Zuge der Preissteigerungen durch die Corona-Pandemie gezahlt.
Der Auszahlungstermin ist bundesweit einheitlich. Ab dem 23. Juli 2022 werden die Zahlungen auf den Weg gebracht. Je nach Bank, bei der das Konto des Kunden oder Kundin besteht, kann die Gutschreibung auf dem Konto bis zu vier Werktage dauern.
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