BÜRGERGELD - DAS IST WICHTIG
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Kundinnen und Kunden der Jobcenter ein höherer Regelsatz nach den Regeln des neuen Bürgergelds. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist, erhält ab Januar 502 Euro. Volljährige Partner erhalten 451 Euro. Wer zwischen 18 und 24 Jahre alt ist, bekommt 402 Euro. Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 18 Jahre) erhalten 420 Euro. Kinder des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) bekommen einen Regelsatz in Höhe von 348 Euro. Und Kinder von null bis fünf Jahre erhalten 318 Euro.
Wer bereits Leistungen vom Jobcenter erhält, muss keinen gesonderten Antrag für das Bürgergeld stellen. Die Leistungen laufen übergangslos weiter.
Endet der Bewilligungszeitraum des aktuellsten Bescheids zum 31.12.2022, muss ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) gestellt werden. Dieses Prozedere unterscheidet sich nicht vom bisherigen. Läuft der Bewilligungszeitraum aus, erhalten Kundinnen und Kunden eine Benachrichtigung über das Ende ihres Bewilligungsabschnittes. Dann ist ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) mit dabei. Diesen müssen sie so schnell wie möglich ausgefüllt beim Jobcenter einreichen.
Weitere Fragen bezüglich des Leistungsbezugs im Bürgergeld finden Sie hier.
(tas)
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54294 Trier
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