Arbeitgeber
Zuständig für die Beratung von Arbeitgebern ist der gemeinsame Arbeitgeberservice (AGS) von Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Erfahren Sie hier nähere Informationen.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Welche Aufgaben hat der AGS?
Das Dienstleistungsabgebot des Arbeitgeberservices (AGS) ist speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern in der Region Trier ausgerichtet. Er vermittelt Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um die Qualifizierung von Beschäftigten.
Bei der Personalbeschaffung wird die Stellenausschreibung auf Wunsch auch in der kostenlosen Jobbörse der Agentur für Arbeit ausgeschrieben . Auf Wunsch wird eine Vorauswahl der Bewerber aufgrund der mit Ihnen erarbeiteten Kriterien durchgeführt.
2Wann kann sich ein Arbeitgeber an den AGS wenden?
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitgeber jederzeit an die Mitarbeiter des AGS wenden.
- bei vakanten Stellen in Ihrem Unternehmen
- bei der Suche nach Auszubildenden
- bei der Entwicklung von Fachkräften im eigenen Betrieb
- bei Fragen zu Kurzarbeitergeld
- bei Fragen zu Förderungen
Zur Beratungsarbeit gehört auch, dass der AGS einen langfristigen Kontakt zum Arbeitgeber hält.
3Welche Förderungen bietet das Jobcenter für Arbeitgeber?
Das Jobcenter bietet Arbeitgebern verschiedene Hilfestellungen an:
- Praktika/Probearbeit
- Eingliederungszuschuss
Auch Ausbildungsbetriebe können unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieblich ausbilden.
Folgende Leistungen möchten wir Ihnen exemplarisch vorstellen:
- Ausbildungsbonus
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsbegleitende Hilfe
- Ausbildungsmanagement
Wenn eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder rufen Sie unter der Servicerufnummer 0800 45 55 520 (gebührenfrei) an.
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