Arbeitgeber
Zuständig für die Beratung von Arbeitgebern ist der gemeinsame Arbeitgeberservice (AGS) von Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Erfahren Sie hier nähere Informationen.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Welche Aufgaben hat der AGS?
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitgeberservices (AGS) ist speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern in der Region Trier ausgerichtet. Er vermittelt Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um die Qualifizierung von Beschäftigten.
Bei der Personalbeschaffung wird die Stellenausschreibung auf Wunsch auch in der kostenlosen Jobbörse der Agentur für Arbeit ausgeschrieben . Auf Wunsch wird eine Vorauswahl der Bewerber aufgrund der mit Ihnen erarbeiteten Kriterien durchgeführt.
2Wann kann sich ein Arbeitgeber an den AGS wenden?
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitgeber jederzeit an die Mitarbeiter des AGS wenden.
- bei vakanten Stellen in Ihrem Unternehmen
- bei der Suche nach Auszubildenden
- bei der Entwicklung von Fachkräften im eigenen Betrieb
- bei Fragen zu Kurzarbeitergeld
- bei Fragen zu Förderungen
Zur Beratungsarbeit gehört auch, dass der AGS einen langfristigen Kontakt zum Arbeitgeber hält.
3Welche Förderungen bietet das Jobcenter für Arbeitgeber?
Das Jobcenter bietet Arbeitgebern verschiedene Hilfestellungen an:
- Praktika/Probearbeit
- Eingliederungszuschuss
Folgende Leistungen möchten wir Ihnen exemplarisch vorstellen:
Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, der sogenannten EQ, können junge Erwachsene ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum – mit möglicher Option auf eine direkte Übernahme ins 2. Lehrjahr – in einem Betrieb absolvieren. Die Praktikumsvergütung wird hierbei z.T. durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bezuschusst.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), der Mobilitätszuschuss oder die Assistierte Ausbildung (AsA). Bei der AsA können Auszubildende während der Ausbildung oder der EQ durch z.B. Nachhilfe oder sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden.
Wenn eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder rufen Sie unter der Servicerufnummer 0800 45 55 520 (gebührenfrei) an.
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DATEN ÄNDERN MIT DER BUND-ID
Für Kundinnen und Kunden, die ein Online-Konto bei www.jobcenter.digital haben, ergeben sich ab sofort folgende Neuerungen:
Eine Änderung der Adresse und der Bankdatenüber das Online-Konto ist ab sofort nur noch mit der Nutzung der BundID möglich. Das heißt, wenn Kundinnen und Kunden über ihr Online-Konto die Bankverbindung oder Anschrift ändern möchten, müssen sie dafür die BundID eingerichtet haben und nutzen.
Hilfe zur Einrichtung der BundID gibt es unter diesem Link oder beim Digi Scout im Jobcenter zu den Öffnungszeiten zwischen 8 und 12.20 Uhr.
Außerdem werden alle inaktiven Online-Konten von Kundinnen und Kunden deaktiviert. Dies betrifft alle Konten, die seit dem 19.07.2024nicht mehr genutzt wurden. Deaktivierte Accounts können nach erweiterter Authentifizierung wieder reaktiviert werden.
Mehr Informationen zur Mehrfach-Authentifizierung erhalten Sie in unserem Artikel "MEHR SCHUTZ FÜR DAS ONLINE-KONTO".
Wenden Sie sich zur erneuten Aktivierung Ihres Online-Kontos an unser Service-Center unter der Telefonnummer 0651 2025 7000.
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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