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Arbeitgeber

Zuständig für die Beratung von Arbeitgebern ist der gemeinsame Arbeitgeberservice (AGS) von Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Erfahren Sie hier nähere Informationen.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Welche Aufgaben hat der AGS?

Das Dienstleistungsangebot des Arbeitgeberservices (AGS) ist speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern in der Region Trier ausgerichtet. Er vermittelt Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um die Qualifizierung von Beschäftigten.


Bei der Personalbeschaffung wird die Stellenausschreibung auf Wunsch auch in der kostenlosen Jobbörse der Agentur für Arbeit ausgeschrieben . Auf Wunsch wird eine Vorauswahl der Bewerber aufgrund der mit Ihnen erarbeiteten Kriterien durchgeführt.

2Wann kann sich ein Arbeitgeber an den AGS wenden?

Grundsätzlich kann sich ein Arbeitgeber jederzeit an die Mitarbeiter des AGS wenden.

  • bei vakanten Stellen in Ihrem Unternehmen
  • bei der Suche nach Auszubildenden
  • bei der Entwicklung von Fachkräften im eigenen Betrieb
  • bei Fragen zu Kurzarbeitergeld
  • bei Fragen zu Förderungen

Zur Beratungsarbeit gehört auch, dass der AGS einen langfristigen Kontakt zum Arbeitgeber hält.

3Welche Förderungen bietet das Jobcenter für Arbeitgeber?

Das Jobcenter bietet Arbeitgebern verschiedene Hilfestellungen an:

  • Praktika/Probearbeit
  • Eingliederungszuschuss

Folgende Leistungen möchten wir Ihnen exemplarisch vorstellen:

Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, der sogenannten EQ, können junge Erwachsene ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum – mit möglicher Option auf eine direkte Übernahme ins 2. Lehrjahr – in einem Betrieb absolvieren. Die Praktikumsvergütung wird hierbei z.T. durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bezuschusst.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), der Mobilitätszuschuss oder die Assistierte Ausbildung (AsA). Bei der AsA können Auszubildende während der Ausbildung oder der EQ durch z.B. Nachhilfe oder sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden.

Wenn eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder rufen Sie unter der Servicerufnummer 0800 45 55 520 (gebührenfrei) an.

Weitere Inhalte zu diesem Thema

ZUSTIMMUNG ERFORDERLICH

06.12.2024

Seit 18. November 2024 ist es verpflichtend, die Online-Kommunikation im eigenen Online-Konto zu aktivieren, um online mit dem Jobcenter kommunizieren, d. h. Postfachnachrichten austauschen zu können. Sofern die Zustimmung zur Online-Kommunikation bislang nicht erfolgt ist, erhalten Sie eine Fehlermeldung.

Ohne eine Zustimmung zur Online-Kommunikation können Sie keine Postfach-Nachricht über www.jobcenter.digital schreiben. Um mit dem Jobcenter schriftlich zu kommunizieren, bliebe der Postweg, der einige Tage in Anspruch nehmen kann. 

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Aktivierung der Online-Kommunikation haben, können Sie sich vertrauensvoll an den Digi-Scout vor Ort wenden. Er ist täglich von 8:00 bis 12:30 Uhr in unserem Jobcenter erreichbar und hilft Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie bereits vor dem 18. November eine Zustimmung zur Online-Kommunikation erteilt haben, muss diese nicht erneuert werden.

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Kontakt & Anschrift

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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

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