Arbeitgeber
Zuständig für die Beratung von Arbeitgebern ist der gemeinsame Arbeitgeberservice (AGS) von Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Erfahren Sie hier nähere Informationen.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Welche Aufgaben hat der AGS?
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitgeberservices (AGS) ist speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern in der Region Trier ausgerichtet. Er vermittelt Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um die Qualifizierung von Beschäftigten.
Bei der Personalbeschaffung wird die Stellenausschreibung auf Wunsch auch in der kostenlosen Jobbörse der Agentur für Arbeit ausgeschrieben . Auf Wunsch wird eine Vorauswahl der Bewerber aufgrund der mit Ihnen erarbeiteten Kriterien durchgeführt.
2Wann kann sich ein Arbeitgeber an den AGS wenden?
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitgeber jederzeit an die Mitarbeiter des AGS wenden.
- bei vakanten Stellen in Ihrem Unternehmen
- bei der Suche nach Auszubildenden
- bei der Entwicklung von Fachkräften im eigenen Betrieb
- bei Fragen zu Kurzarbeitergeld
- bei Fragen zu Förderungen
Zur Beratungsarbeit gehört auch, dass der AGS einen langfristigen Kontakt zum Arbeitgeber hält.
3Welche Förderungen bietet das Jobcenter für Arbeitgeber?
Das Jobcenter bietet Arbeitgebern verschiedene Hilfestellungen an:
- Praktika/Probearbeit
- Eingliederungszuschuss
Folgende Leistungen möchten wir Ihnen exemplarisch vorstellen:
Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, der sogenannten EQ, können junge Erwachsene ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum – mit möglicher Option auf eine direkte Übernahme ins 2. Lehrjahr – in einem Betrieb absolvieren. Die Praktikumsvergütung wird hierbei z.T. durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bezuschusst.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), der Mobilitätszuschuss oder die Assistierte Ausbildung (AsA). Bei der AsA können Auszubildende während der Ausbildung oder der EQ durch z.B. Nachhilfe oder sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden.
Wenn eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder rufen Sie unter der Servicerufnummer 0800 45 55 520 (gebührenfrei) an.
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NEUE JOBCENTER-APP
Ab sofort können Bürgergeldbeziehende mit einer neuen App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.
Seit dem 14. Januar steht die neue “Jobcenter-App“ für alle Kundinnen und Kunden der Jobcenter in den gängigen App-Stores zum Download bereit.
Neben dem Online-Portal www.jobcenter.digial stellt die Kunden-App die sichere Alternative zum E-Mailversand dar. In den kommenden Jahren wird der E-Mailversand mit Kundinnen und Kunden nach und nach weniger, um die personenbezogenen Daten der Kunden besser zu schützen.
Jobcenter-Kunden erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang ihres hochgeladenen Dokumentes. Sie bekommen über die Postfachfunktion der App auch eine Rückmeldung auf ihr Anliegen - und zwar ohne Umwege und direkt vom zuständigen Mitarbeiter.
Was kann die Jobcenter-App?
In der App gibt es zwei Bereiche: "Mein Jobcenter" und "Mein Bereich".
In "Mein Jobcenter" können Kunden ihre Postleitzahl angeben. Die App wählt dann automatisch das passende Jobcenter in Deutschland aus, das für die Person zuständig ist. Hier finden sich Kontaktdaten und Informationen. Außerdem sind regionalen Anträge oder weitere Leistungen hinterlegt. Dieser Bereich ist frei zugänglich ohne Anmeldung.
In "Mein Bereich" müssen sich Kunden des Jobcenters mit ihren Online- Zugangsdaten anmelden. Dies sind dieselben Zugangsdaten, die auch für das Online-Portal www.jobcenter.digital gelten.
Unter "Mein Bereich" können sie:
- Anträge stellen
- den Bearbeitungsstatus einsehen
- Veränderungen mitteilen
- Termine vereinbaren
- einen Zugang zur Jobsuche erhalten
- Dokumente und Unterlagen sicher und datenschutzkonform hochladen
- per Postfachnachricht an den persönlichen Ansprechpartner schreiben
► hier bekommen Sie die App im Google Playstore
► hier bekommen Sie die App im App Store von Apple
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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Unser Leitbild
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