Arbeitgeber
Zuständig für die Beratung von Arbeitgebern ist der gemeinsame Arbeitgeberservice (AGS) von Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Erfahren Sie hier nähere Informationen.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Welche Aufgaben hat der AGS?
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitgeberservices (AGS) ist speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern in der Region Trier ausgerichtet. Er vermittelt Fachkräfte, gibt finanzielle Unterstützung und berät zu allen Fragen rund um die Qualifizierung von Beschäftigten.
Bei der Personalbeschaffung wird die Stellenausschreibung auf Wunsch auch in der kostenlosen Jobbörse der Agentur für Arbeit ausgeschrieben . Auf Wunsch wird eine Vorauswahl der Bewerber aufgrund der mit Ihnen erarbeiteten Kriterien durchgeführt.
2Wann kann sich ein Arbeitgeber an den AGS wenden?
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitgeber jederzeit an die Mitarbeiter des AGS wenden.
- bei vakanten Stellen in Ihrem Unternehmen
- bei der Suche nach Auszubildenden
- bei der Entwicklung von Fachkräften im eigenen Betrieb
- bei Fragen zu Kurzarbeitergeld
- bei Fragen zu Förderungen
Zur Beratungsarbeit gehört auch, dass der AGS einen langfristigen Kontakt zum Arbeitgeber hält.
3Welche Förderungen bietet das Jobcenter für Arbeitgeber?
Das Jobcenter bietet Arbeitgebern verschiedene Hilfestellungen an:
- Praktika/Probearbeit
- Eingliederungszuschuss
Folgende Leistungen möchten wir Ihnen exemplarisch vorstellen:
Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, der sogenannten EQ, können junge Erwachsene ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum – mit möglicher Option auf eine direkte Übernahme ins 2. Lehrjahr – in einem Betrieb absolvieren. Die Praktikumsvergütung wird hierbei z.T. durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bezuschusst.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), der Mobilitätszuschuss oder die Assistierte Ausbildung (AsA). Bei der AsA können Auszubildende während der Ausbildung oder der EQ durch z.B. Nachhilfe oder sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden.
Wenn eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder rufen Sie unter der Servicerufnummer 0800 45 55 520 (gebührenfrei) an.
Weitere Inhalte zu diesem Thema
MEHR SCHUTZ FÜR DAS ONLINE-KONTO
Sie nutzen die Online-Services der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter? Achten Sie auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Der beste Schutz ist eine Mehrfaktor-Authentifizierung über einen Passkey, TOTP oder die BundID.
Warum erwähnen wir das?
Uns ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Daher müssen alle Kundinnen und Kunden, die über www.jobcenter.digital mit dem Jobcenter kommunizieren und Anträge schicken möchten ihr Online-Konto mehrfach absichern.
Diese Änderung gilt ab dem 29. April 2025. Ihre bisherigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) allein reichen dann nicht mehr aus!
Aber keine Sorge – die Einrichtung ist einfach!
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Passkey: Eine Anmeldung ohne Passwort. Angemeldet werden Sie über biometrische Daten wie Face ID oder Fingerabdruck – ähnlich wie Sie es vielleicht bereits von anderen Apps kennen.
- TOTP: Ein Einmalcode aus einer Authenticator-App (Es gibt Apps zum Herunterladen in jedem Appstore. Achten Sie hier auf eine kostenlose und gut bewertete App). Dieses Verfahren kennen Sie möglicherweise bereits vom Online-Banking.
- Alternativ können Sie sich weiterhin mit Ihrer BundID anmelden, wenn Sie über einen Ausweis mit Online-Funktion verfügen.
Infos dazu gibt es hier:
BUND ID : https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu...
PASSKEY: https://www.arbeitsagentur.de/passkey
TOTP: https://www.arbeitsagentur.de/totp
Wenn Sie Fragen haben, kann Ihnen der Digiscout im Jobcenter dabei helfen. Melden Sie sich unverbindlich beim Digiscout während der Öffnungszeiten zwischen 8 und 12.30 Uhr Ihres Jobcenters.
Kontakt & Anschrift
Kontakt & Anschrift
Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:
Unser Leitbild
Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter

