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Was sind Förderungen?

Das Jobcenter bietet unterschiedliche Möglichkeiten, um Kunden individuell zu fördern und den Einstieg in den Job zu erleichtern. In einem persönlichen Gespräch wird zusammen erarbeitet, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Möglich sind zum Beispiel finanzielle Förderungen zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses oder Weiterbildungen bei beruflicher Neuorientierung.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Leistungen im Überblick

1Zur Aufnahme einer Arbeit

Mit dem Vermittlungsbudget bieten wir Ihnen finanzielle Hilfe an, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden oder aufzunehmen. Darunter fallen zum Beispiel Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten.
Ist ein Umzug notwendig, damit Sie eine neue Arbeitsstelle antreten können, kann eine Umzugskostenbeihilfe gezahlt werden.
Ebenfalls können die Kosten erstattet werden, wenn Sie sich neue Arbeitskleidung und/oder Arbeitsmaterialien beschaffen müssen, z.B. Blaumänner, Kochkleidung oder Friseurscheren. Arbeitsschuhe fallen nicht darunter, da diese in der Regel vom Arbeitgeber gestellt werden.
Desweiteren können Kosten für Nachweise, z.B. ein Gesundheitszeugnis, übernommen werden.

Das polizeiliche Führungszeugnis ist für Jobcenter-Kunden kostenlos. Wenden Sie sich dafür bitte an das Bürgeramt der Stadt Trier und nehmen Sie Ihren letzten Jobcenter-Bescheid mit.

2Vorbereitung auf eine neue Tätigkeit

Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner entwickeln Sie Strategien, um sich auf neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen vom Bewerbungstraining bis zur Erprobung in einem Betrieb. Besonders praktische Maßnahmen in einem Betrieb erhöhen die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Betriebe haben so die Möglichkeit, ihre zukünftigen Arbeitnehmer kennenzulernen und ihren Arbeitseinsatz zu prüfen. Was für Sie am besten geeignet ist, besprechen Sie in der persönlichen Beratung.

Sie möchten einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie Kontakt auf über ►www.jobcenter.digital oder über Telefon 0651 205 7000.

3Berufliche Weiterbildung fördern

Sollten Sie nicht über einen beruflichen Abschluss verfügen oder entsprechen Ihre beruflichen Kenntnisse nicht dem aktuellen Stand, kann eine berufliche Qualifikation in Frage kommen. Mit einer beruflichen Weiterbildung können Sie zum Beispiel nach langer Arbeitslosigkeit auch den Einstieg in ein neues Berufsfeld finden. Auch kann bisheriges berufliches Wissen wieder aufgefrischt und erweitert werden.

Begleitend zur Qualifizierung können Sie den Hauptschulabschluss oder notwendige Sprachkompetenzen erwerben.

Unsere geförderten Weiterbildungen (FbW) bieten qualifizierte und zertifizierte Angebote zur Weiterbildung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bei verschiedenen Bildungsträgern. Teilen Sie Ihrem persönlichen Ansprechpartner mit, welche Interessen und Weiterbildungswünsche Sie haben. Gemeinsam kann das für Sie passende Angebot gefunden werden.

4Zuschuss zur Einstellung

In besonderen Fällen kann ein Eingliederungszuschuss Ihre Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begünstigen, zum Beispiel indem der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich bei noch fehlenden Qualifikationen des Mitarbeiters erhält. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, da ein potentieller Arbeitgeber vor der Einstellung einen Förderantrag stellen muss.

5In Arbeitsgelegenheiten Erfahrung sammeln

Bei einer Arbeitsgelegenheit können Sie berufliche Erfahrungen sammeln, Ihre Kenntnisse erweitern und soziale Kontakte knüpfen. In Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten angeboten, die zudem den Wettbewerb nicht beeinträchtigen dürfen. Solche Arbeiten werden zum Beispiel bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung.

6Gutschein für eine private Vermittlung

Ein Vermittlungsgutschein ermöglicht Ihnen die kostenlose Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung. Sie können mit dem Vermittlungsgutschein einen oder mehrere private Arbeitsvermittler mit Ihrer Vermittlung beauftragen. Hierzu ist mit dem jeweiligen privaten Arbeitsvermittler ein Vermittlungsvertrag abzuschließen. Der Gutschein ist grundsätzlich drei Monate gültig und kann telefonisch, brieflich, per Fax, E-Mail oder Postfachservice über www.jobcenter.digital unter Angabe Ihrer Kundennummer beantragt werden.

7Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt

Das Teilhabechancengesetz bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Eine intensive und individuelle Beratung unterstützt die Kundinnen und Kunden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Nach der Arbeitsaufnahme werden die Kunden durch ein individuelles Coaching begleitet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten. 

Für weitere Anfragen bezüglich Fördermöglichkeiten können sich Arbeitnehmern und Arbeitgeber durch das Jobcenter beraten lassen.
►Informationen für Arbeitgeber: Bitte wenden Sie sich an unseren Arbeitgeberservice unter 0800 45 55 520.
►Informationen für Kunden: Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter unter 0651 205 7000. 

Weitere Inhalte zu diesem Thema

NEUE JOBCENTER-APP

15.01.2025

Ab sofort können Bürgergeldbeziehende mit einer neuen App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.

Seit dem 14. Januar steht die neue “Jobcenter-App“ für alle Kundinnen und Kunden der Jobcenter in den gängigen App-Stores zum Download bereit.

Neben dem Online-Portal www.jobcenter.digial stellt die Kunden-App die sichere Alternative zum E-Mailversand dar. In den kommenden Jahren wird der E-Mailversand mit Kundinnen und Kunden nach und nach weniger, um die personenbezogenen Daten der Kunden besser zu schützen.

Jobcenter-Kunden erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang ihres hochgeladenen Dokumentes. Sie bekommen über die Postfachfunktion der App auch eine Rückmeldung auf ihr Anliegen - und zwar ohne Umwege und direkt vom zuständigen Mitarbeiter.

Was kann die Jobcenter-App?

In der App gibt es zwei Bereiche: "Mein Jobcenter" und "Mein Bereich".

In "Mein Jobcenter" können Kunden ihre Postleitzahl angeben. Die App wählt dann automatisch das passende Jobcenter in Deutschland aus, das für die Person zuständig ist. Hier finden sich Kontaktdaten und Informationen. Außerdem sind regionalen Anträge oder weitere Leistungen hinterlegt. Dieser Bereich ist frei zugänglich ohne Anmeldung.

In "Mein Bereich" müssen sich Kunden des Jobcenters mit ihren Online- Zugangsdaten anmelden. Dies sind dieselben Zugangsdaten, die auch für das Online-Portal www.jobcenter.digital gelten.
Unter "Mein Bereich" können sie: 

  • Anträge stellen
  • den Bearbeitungsstatus einsehen
  • Veränderungen mitteilen
  • Termine vereinbaren
  • einen Zugang zur Jobsuche erhalten
  • Dokumente und Unterlagen sicher und datenschutzkonform hochladen
  • per Postfachnachricht an den persönlichen Ansprechpartner schreiben

► hier bekommen Sie die App im Google Playstore

► hier bekommen Sie die App im App Store von Apple

 

 

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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

Unser Leitbild

Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter

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