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Was sind Förderungen?

Das Jobcenter bietet unterschiedliche Möglichkeiten, um Kunden individuell zu fördern und den Einstieg in den Job zu erleichtern. In einem persönlichen Gespräch wird zusammen erarbeitet, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Möglich sind zum Beispiel finanzielle Förderungen zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses oder Weiterbildungen bei beruflicher Neuorientierung.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Leistungen im Überblick

1Zur Aufnahme einer Arbeit

Mit dem Vermittlungsbudget bieten wir Ihnen finanzielle Hilfe an, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden oder aufzunehmen. Darunter fallen zum Beispiel Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten.
Ist ein Umzug notwendig, damit Sie eine neue Arbeitsstelle antreten können, kann eine Umzugskostenbeihilfe gezahlt werden.
Ebenfalls können die Kosten erstattet werden, wenn Sie sich neue Arbeitskleidung und/oder Arbeitsmaterialien beschaffen müssen, z.B. Blaumänner, Kochkleidung oder Friseurscheren. Arbeitsschuhe fallen nicht darunter, da diese in der Regel vom Arbeitgeber gestellt werden.
Desweiteren können Kosten für Nachweise, z.B. ein Gesundheitszeugnis, übernommen werden.

Das polizeiliche Führungszeugnis ist für Jobcenter-Kunden kostenlos. Wenden Sie sich dafür bitte an das Bürgeramt der Stadt Trier und nehmen Sie Ihren letzten Jobcenter-Bescheid mit.

2Vorbereitung auf eine neue Tätigkeit

Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner entwickeln Sie Strategien, um sich auf neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen vom Bewerbungstraining bis zur Erprobung in einem Betrieb. Besonders praktische Maßnahmen in einem Betrieb erhöhen die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Betriebe haben so die Möglichkeit, ihre zukünftigen Arbeitnehmer kennenzulernen und ihren Arbeitseinsatz zu prüfen. Was für Sie am besten geeignet ist, besprechen Sie in der persönlichen Beratung.
 

3Berufliche Weiterbildung fördern

Sollten Sie nicht über einen beruflichen Abschluss verfügen oder entsprechen Ihre beruflichen Kenntnisse nicht dem aktuellen Stand, kann eine berufliche Qualifikation in Frage kommen. Mit einer beruflichen Weiterbildung können Sie zum Beispiel nach langer Arbeitslosigkeit auch den Einstieg in ein neues Berufsfeld finden. Auch kann bisheriges berufliches Wissen wieder aufgefrischt und erweitert werden.

Begleitend zur Qualifizierung können Sie den Hauptschulabschluss oder notwendige Sprachkompetenzen erwerben.

Unsere geförderten Weiterbildungen (FbW) bieten qualifizierte und zertifizierte Angebote zur Weiterbildung und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bei verschiedenen Bildungsträgern. Teilen Sie Ihrem persönlichen Ansprechpartner mit, welche Interessen und Weiterbildungswünsche Sie haben. Gemeinsam kann das für Sie passende Angebot gefunden werden.

4Zuschuss zur Einstellung

In besonderen Fällen kann ein Eingliederungszuschuss Ihre Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begünstigen, zum Beispiel indem der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich bei noch fehlenden Qualifikationen des Mitarbeiters erhält. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, da ein potentieller Arbeitgeber vor der Einstellung einen Förderantrag stellen muss.

5In Arbeitsgelegenheiten Erfahrung sammeln

Bei einer Arbeitsgelegenheit können Sie berufliche Erfahrungen sammeln, Ihre Kenntnisse erweitern und soziale Kontakte knüpfen. In Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten angeboten, die zudem den Wettbewerb nicht beeinträchtigen dürfen. Solche Arbeiten werden zum Beispiel bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine angemessene finanzielle Entschädigung.
 

6Gutschein für eine private Vermittlung

Ein Vermittlungsgutschein ermöglicht Ihnen die kostenlose Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung. Sie können mit dem Vermittlungsgutschein einen oder mehrere private Arbeitsvermittler mit Ihrer Vermittlung beauftragen. Hierzu ist mit dem jeweiligen privaten Arbeitsvermittler ein Vermittlungsvertrag abzuschließen. Der Gutschein ist grundsätzlich drei Monate gültig und kann telefonisch, brieflich, per Fax, E-Mail oder Postfachservice über www.jobcenter.digital unter Angabe ihrer Kundennummer beantragt werden.

7Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt

Das Teilhabechancengesetz bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Eine intensive und individuelle Beratung unterstützt die Kundinnen und Kunden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Nach der Arbeitsaufnahme werden die Kunden durch ein individuelles Coaching begleitet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten. 

Voraussetzungen für eine Förderung sind sechs Jahre Leistungsbezug (§ 16i SGB II) bzw. zwei Jahre Arbeitslosigkeit (§ 16e SGB II). Im Grunde wählen die Jobcenter die geeigneten Personen aus, diese kennen ihre Fälle am besten.

Welche Arbeitsstellen werden gefördert?
Die Förderungen des Teilhabechancengesetzes richten sich an alle Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen wollen, ob in Teilzeit oder Vollzeit. Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

 

Informationen für Arbeitgeber: Bitte wenden Sie sich an unseren Arbeitgeberservice unter 0800 45 55 520.
Informationen für Kunden: Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter unter 0651 205 7000. 

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