Frauen und Familie
Erziehende und Alleinerziehende, Frauen und Männer finden hier Beratung und Wissenswertes rund um Familie und Berufsleben.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Wir bekommen ein Baby. Was ändert sich?
Sie werden von uns individuell zu den Themen Elternzeit, Kinderbetreuung, beruflicher Wiedereinstiegund Anspruch auf finanzielle Leistungen beraten. Wenn Sie eine Kopie des Mutterpasses einreichen, wird Ihnen ein Mehrbedarf für Schwangere sowie eine Pauschale für die Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung gewährt. Nach der Geburt erhalten Sie für Ihr Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sozialgeld. Dafür benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde.
Weitere Informationen finden Sie in der ► Broschüre Schwangerschaft, Geburt, Familie, Beruf.
2Ich habe lange nicht gearbeitet. Wie komme ich wieder in den Beruf?
Die Rückkehr ins Erwerbsleben ist ein wichtiger Schritt, der mit frühzeitiger Beratung gut gelingen kann. Wenn Sie Fragen bezüglich beruflicher Qualifikation oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, ist die Bauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, kurz BCA, des Jobcenters die richtige Ansprechpartnerin. Wir bieten Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote, damit Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg planen und gezielt umsetzen können.
Machen Sie am besten früh einen Beratungstermin ab.
3Ich benötige ein Betreuung für meine Kinder.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kita) betreuen zu lassen. Alternativ können Sie das flexible Betreuungsangebot in der Kindertagespflege nutzen.
Die Anmeldung für einen Kita-Platz kann ganz einfach über das ► Kita Portal der Stadt Trier erfolgen.
Bei Interesse an einer Kindertagespflege nehmen Sie Kontakt zum Sozialdienst katholischer Frauen in der Krahnenstraße 33-34 in 54290 Trier: Telefon 0651 9496 191.
4Minijob oder Teilzeit? Was passt zu mir?
Die Frage, ob ein Minijob oder doch eine Teilzeitstelle zu Ihnen passt, ist von vielen Faktoren abhängig. Für viele ist der Minijob eine schöne Möglichkeit ein paar Euro dazuzuverdienen und trotzdem genug Zeit für Familienaufgaben zu haben. Mit einer Teilzeitstelle sind Sie finanziell besser abgesichert. Um weitere Informationen zu den verschiedenen Arbeitszeitmodellen zu erhalten, vereinbaren Sie ein Beratungstermin bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsplatz (BCA).
5Mein Kind hat noch keinen Kindergartenplatz. Muss ich während der Kinderbetreuung trotzdem eine Arbeit suchen?
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, haben Sie die Möglichkeit bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes die Kinderbetreuung selbst sicherzustellen und von jeglichen Eigenbemühungen (zum Beispiel Arbeitsuche oder Teilnahme an einer Maßnahme) freigestellt zu werden.
Sobald Ihr Kind von Dritten (zum Bespiel einer Tagesmutter) betreut wird, sind Sie von Ihren Eigenbemühungen nicht mehr automatisch freigestellt. Auch wenn Ihr Kind unter drei Jahre ist.
6Kann ich mit meinem Partner gleichzeitig die Kinderbetreuung übernehmen?
Sie können sich mit ihrem Partner die Betreuung zeitlich aufteilen. Jedoch können Sie nicht beide für dieselben Zeiträume die Betreuung übernehmen und sich von Ihren Eigenbemühungen eine Arbeitsstelle zu finden freistellen lassen. Hier muss im Vorfeld eine Einigung erfolgen, wer von Ihnen eine Arbeitsstelle suchen und aufnehmen möchte.
7KONTAKT
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz ist Ihre richtige Ansprechpartnerin für Fragen zu Familie und Beruf.
Kathrin Döpgen
Telefon: 0651 205 5910
E-Mail: Jobcenter-Trier.Stadt-BCA@jobcenter-ge.de
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