Frauen und Familie
Erziehende und Alleinerziehende, Frauen und Männer finden hier Beratung und Wissenswertes rund um Familie und Berufsleben.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Wir bekommen ein Baby. Was ändert sich?
Sie werden von uns individuell zu den Themen Elternzeit, Kinderbetreuung, beruflicher Wiedereinstiegund Anspruch auf finanzielle Leistungen beraten. Wenn Sie eine Kopie des Mutterpasses einreichen, wird Ihnen ein Mehrbedarf für Schwangere sowie eine Pauschale für die Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung gewährt. Nach der Geburt erhalten Sie für Ihr Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sozialgeld. Dafür benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde.
Weitere Informationen finden Sie in der ► Broschüre Schwangerschaft, Geburt, Familie, Beruf.
Viele weitere Informationen finden Sie bei unseren Broschüren ►unter Punkt 6 "Schwanger, was nun?"
2Ich habe lange nicht gearbeitet. Wie komme ich wieder in den Beruf?
Die Rückkehr ins Erwerbsleben ist ein wichtiger Schritt, der mit frühzeitiger Beratung gut gelingen kann. Wenn Sie Fragen bezüglich beruflicher Qualifikation oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, ist die Bauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, kurz BCA, des Jobcenters die richtige Ansprechpartnerin. Wir bieten Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote, damit Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg planen und gezielt umsetzen können.
Sie erhalten außerdem Beratung über Minijobs oder Teilzeitjobs - je nach dem, was zu Ihnen passt.
3Ich benötige ein Betreuung für meine Kinder.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kita) betreuen zu lassen. Alternativ können Sie das flexible Betreuungsangebot in der Kindertagespflege nutzen.
Die Anmeldung für einen Kita-Platz ► Kita Portal der Stadt Trier
Bei Interesse an einer Kindertagespflege nehmen Sie Kontakt zum Sozialdienst katholischer Frauen in der Krahnenstraße 33-34 in 54290 Trier: Telefon 0651 9496 191.
4Muss ich während der Kinderbetreuung trotzdem eine Arbeit suchen?
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, haben Sie die Möglichkeit bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes die Kinderbetreuung selbst sicherzustellen und von der Arbeitsuche oder Teilnahme an einer Maßnahme freigestellt zu werden.
Sobald Ihr Kind von Dritten (zum Bespiel Oma, Kita oder Tagesmutter) betreut wird, sind Sie von Ihren Eigenbemühungen nicht mehr automatisch freigestellt. Auch wenn Ihr Kind unter drei Jahre alt ist.
5KONTAKT
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist Ihre richtige Ansprechpartnerin für Fragen zu Familie und Beruf.
Kathrin Kienscherf
Telefon: 0651 205 5910
E-Mail: Jobcenter-Trier.Stadt-BCA@jobcenter-ge.de
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NEUE JOBCENTER-APP
Ab sofort können Bürgergeldbeziehende mit einer neuen App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.
Seit dem 14. Januar steht die neue “Jobcenter-App“ für alle Kundinnen und Kunden der Jobcenter in den gängigen App-Stores zum Download bereit.
Neben dem Online-Portal www.jobcenter.digial stellt die Kunden-App die sichere Alternative zum E-Mailversand dar. In den kommenden Jahren wird der E-Mailversand mit Kundinnen und Kunden nach und nach weniger, um die personenbezogenen Daten der Kunden besser zu schützen.
Jobcenter-Kunden erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang ihres hochgeladenen Dokumentes. Sie bekommen über die Postfachfunktion der App auch eine Rückmeldung auf ihr Anliegen - und zwar ohne Umwege und direkt vom zuständigen Mitarbeiter.
Was kann die Jobcenter-App?
In der App gibt es zwei Bereiche: "Mein Jobcenter" und "Mein Bereich".
In "Mein Jobcenter" können Kunden ihre Postleitzahl angeben. Die App wählt dann automatisch das passende Jobcenter in Deutschland aus, das für die Person zuständig ist. Hier finden sich Kontaktdaten und Informationen. Außerdem sind regionalen Anträge oder weitere Leistungen hinterlegt. Dieser Bereich ist frei zugänglich ohne Anmeldung.
In "Mein Bereich" müssen sich Kunden des Jobcenters mit ihren Online- Zugangsdaten anmelden. Dies sind dieselben Zugangsdaten, die auch für das Online-Portal www.jobcenter.digital gelten.
Unter "Mein Bereich" können sie:
- Anträge stellen
- den Bearbeitungsstatus einsehen
- Veränderungen mitteilen
- Termine vereinbaren
- einen Zugang zur Jobsuche erhalten
- Dokumente und Unterlagen sicher und datenschutzkonform hochladen
- per Postfachnachricht an den persönlichen Ansprechpartner schreiben
► hier bekommen Sie die App im Google Playstore
► hier bekommen Sie die App im App Store von Apple
Kontakt & Anschrift
Kontakt & Anschrift
Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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Unser Leitbild
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