Frauen und Familie
Erziehende und Alleinerziehende, Frauen und Männer finden hier Beratung und Wissenswertes rund um Familie und Berufsleben.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Wir bekommen ein Baby. Was ändert sich?
Sie werden von uns individuell zu den Themen Elternzeit, Kinderbetreuung, beruflicher Wiedereinstiegund Anspruch auf finanzielle Leistungen beraten. Wenn Sie eine Kopie des Mutterpasses einreichen, wird Ihnen ein Mehrbedarf für Schwangere sowie eine Pauschale für die Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung gewährt. Nach der Geburt erhalten Sie für Ihr Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sozialgeld. Dafür benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde.
Weitere Informationen finden Sie in der ► Broschüre Schwangerschaft, Geburt, Familie, Beruf.
Viele weitere Informationen finden Sie bei unseren Broschüren ►unter Punkt 6 "Schwanger, was nun?"
2Ich habe lange nicht gearbeitet. Wie komme ich wieder in den Beruf?
Die Rückkehr ins Erwerbsleben ist ein wichtiger Schritt, der mit frühzeitiger Beratung gut gelingen kann. Wenn Sie Fragen bezüglich beruflicher Qualifikation oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, ist die Bauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, kurz BCA, des Jobcenters die richtige Ansprechpartnerin. Wir bieten Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote, damit Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg planen und gezielt umsetzen können.
Sie erhalten außerdem Beratung über Minijobs oder Teilzeitjobs - je nach dem, was zu Ihnen passt.
3Ich benötige ein Betreuung für meine Kinder.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kita) betreuen zu lassen. Alternativ können Sie das flexible Betreuungsangebot in der Kindertagespflege nutzen.
Die Anmeldung für einen Kita-Platz ► Kita Portal der Stadt Trier
Bei Interesse an einer Kindertagespflege nehmen Sie Kontakt zum Sozialdienst katholischer Frauen in der Krahnenstraße 33-34 in 54290 Trier: Telefon 0651 9496 191.
4Muss ich während der Kinderbetreuung trotzdem eine Arbeit suchen?
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, haben Sie die Möglichkeit bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes die Kinderbetreuung selbst sicherzustellen und von der Arbeitsuche oder Teilnahme an einer Maßnahme freigestellt zu werden.
Sobald Ihr Kind von Dritten (zum Bespiel Oma, Kita oder Tagesmutter) betreut wird, sind Sie von Ihren Eigenbemühungen nicht mehr automatisch freigestellt. Auch wenn Ihr Kind unter drei Jahre alt ist.
5KONTAKT
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist Ihre richtige Ansprechpartnerin für Fragen zu Familie und Beruf.
Kathrin Kienscherf
Telefon: 0651 205 5910
E-Mail: Jobcenter-Trier.Stadt-BCA@jobcenter-ge.de
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VORSICHT VOR FAKE-NACHRICHTEN
Achtung, und Vorsicht vor Betrügern, die sich als Mitarbeitende des Jobcenters oder der Arbeitsagentur ausgeben. Sie melden sich per Anruf, per SMS, Whatsapp, Facebook- oder Instagram-Nachricht und fragen die Kontodaten von Kundinnen und Kunden ab.
Bitte beachten Sie: Das Jobcenter meldet sich niemals per Whatsapp, SMS oder über die Sozialen Medien-Messenagerdienste. Unsere Facebook-Seite dient der Information und dem Service. Es gibt keine persönlichen Beratungen über Facebook.
Wenn Sie eine Terminerinnerung per SMS erhalten, meldet Sie sich zur Rücksprache bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Rufen Sie niemals über die Wahlwiederholung zurück, sondern wählen die Telefonnummer, die Ihnen von Ihrem persönlichen Ansprechparter in der Beratung im Jobcenter im Gespräch gegeben wurde. Wenn telefonische Kontakte bestehen, sind diese in der Beratung vereinbart worden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.
Im Zweifel: Beenden Sie das Telefonat sofort.
Geben Sie bitte auf gar keinen Fall persönliche Daten preis!
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbaren sehr gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen, wenn Anliegen zu klären sind oder Sie Fragen haben.
DIE SICHERE VERBINDUNG: Datenschutzsicher können Sie mit dem Jobcenter über die Online-Plattform www.jobcenter.digital kommunizieren.
Haben Sie schon einen Zugang? Dann melden Sie sich über www.jobcenter.digital, falls Sie einen seltsamen Anruf oder eine verdächtige Nachricht bekommen haben.
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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