Selbstständigkeit
Der Weg in die Existenzgründung kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Auf diesem Weg begleiten wir Sie gerne. Hier finden Sie erste Informationen zum Thema Selbstständigkeit.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Ist eine Selbstständigkeit das Richtige für mich?
Bevor Sie sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen, sollten Sie sich selbst fragen: Ist die Selbstständigkeit das Richtige für mich? Denn dieses Modell bietet nicht nur berufliche Freiheiten, sondern birgt auch Risiken. Angst vor finanziellen Risiken, Planungsfehlern und bürokratischen Hürden, aber auch Zweifel an den eigenen Fähigkeiten lassen viele zögern, die Idee in die Tat umzusetzen.
Gerade deshalb muss dieser Weg sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer feste Arbeitszeiten mag oder von finanziellen Risiken lieber die Finger lässt, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, Freude am Fortschritt hat, hartnäckig, durchsetzungsfähig, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative.
2Was kommt am Anfang auf mich zu?
In den ersten Jahren sind hohe Arbeitsbelastungen von 60 bis 70 Stunden in der Woche keine Seltenheit und finanzielle Unsicherheiten können immer wieder auftreten. Schließlich braucht der neue Laden oder die neue Dienstleistung ein wenig Zeit, bis es sich herumgesprochen hat und Umsatz abwirft. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgründern, die die ersten fünf Jahre erfolgreich überstehen, mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen können.
3Wie kann ich mich am besten vorbereiten?
Um eine gute Entscheidung für sich und Ihr zukünftiges Unternehmen zu fällen, sollten Sie sich im Vorfeld einer Gründung von Arbeitsmarktexperten beraten lassen. Kompetente Ansprechpartner sind beispielsweise die Jobcenter, Agenturen für Arbeit, lndustrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, Steuerberater, erfahrene Unternehmensberater, Berater der Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie – wenn es um Verträge geht – Rechtsanwälte und Notare.
4Welche Aspekte sind dabei wichtig?
Gemeinsam mit Arbeitsmarktexperten sollten Sie in Erfahrung bringen:
- Was interessiert Sie? Was ist Ihnen wichtig? Was wollen Sie erreichen?
- Was haben Sie gelernt? Welche Fähigkeiten zeichnen Sie aus?
- Was wollen Sie machen bzw. produzieren?
- Wie leistungsfähig sind sie?
- Passen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zu Ihrer Geschäftsidee?
- Wo soll der Firmensitz sein?
- Was kostet die Existenzgründung?
- Welche Risiken haben Sie?
- Wie groß ist der Einzugsbereich?
- Wer ist Kunde/wie groß ist der Kundenkreis?
- Wie viele Wettbewerber gibt es auf diesem Markt?
- Welche Kosten entstehen in der ersten Zeit der Tätigkeit?
- Wie bringen Sie fehlende Geldmittel nachträglich auf?
- Welche finanziellen Hilfen sind möglich und an welche Bedingungen sind sie geknüpft?
5Gibt es Förderungen für Existenzgründer?
In Deutschland gibt es diverse Fördermöglichkeiten für Existenzgründer auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Welches Förderprogramm für Sie das richtige ist, sollte im Beratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt werden müssen. Gehen Sie keine Verpflichtungen ein, wenn ein Förderantrag noch nicht bewilligt wurde.
Das Jobcenter Trier Stadt bietet Förderung im Rahmen von Einstiegsgeld (§16 SGB II und §16b) und Sachkostenzuschuss (§16c SGB II). Die Voraussetzungen und die genaue Ausgestaltung erläutert Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner in einem Gespräch.
6Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Für eine Förderung der Selbstständigkeit über das Jobcenter gilt generell, dass der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit zur Beendigung der Arbeitslosigkeit und dem Ausstieg aus dem Leistungsbezug führen muss. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie eine Selbstständigkeit beginnen. Mit der Antragstellung müssen Sie darlegen, dass Sie über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verfügen. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung sein.
Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann das Jobcenter die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Gründungsvorbereitung verlangen. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.
7Was benötige ich für die Eignungsfeststellung?
Grundlagen dieser Stellungnahmen sind in der Regel:
- Businessplan
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Sie sollten aber zuerst die förderungsrechtlichen Fragen mit dem Jobcenter klären, bevor Sie sich wegen weiterer Fragen an eine fachkundige Stelle wenden.
8Was ist noch wichtig?
Als Selbstständige haben Sie die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Wenn Sie Ihre Selbsständigkeit verlieren, haben Sie somit unter Umständen mit Erfüllung der Anwartschaftszeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
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NEUE JOBCENTER-APP
Ab sofort können Bürgergeldbeziehende mit einer neuen App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.
Seit dem 14. Januar steht die neue “Jobcenter-App“ für alle Kundinnen und Kunden der Jobcenter in den gängigen App-Stores zum Download bereit.
Neben dem Online-Portal www.jobcenter.digial stellt die Kunden-App die sichere Alternative zum E-Mailversand dar. In den kommenden Jahren wird der E-Mailversand mit Kundinnen und Kunden nach und nach weniger, um die personenbezogenen Daten der Kunden besser zu schützen.
Jobcenter-Kunden erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang ihres hochgeladenen Dokumentes. Sie bekommen über die Postfachfunktion der App auch eine Rückmeldung auf ihr Anliegen - und zwar ohne Umwege und direkt vom zuständigen Mitarbeiter.
Was kann die Jobcenter-App?
In der App gibt es zwei Bereiche: "Mein Jobcenter" und "Mein Bereich".
In "Mein Jobcenter" können Kunden ihre Postleitzahl angeben. Die App wählt dann automatisch das passende Jobcenter in Deutschland aus, das für die Person zuständig ist. Hier finden sich Kontaktdaten und Informationen. Außerdem sind regionalen Anträge oder weitere Leistungen hinterlegt. Dieser Bereich ist frei zugänglich ohne Anmeldung.
In "Mein Bereich" müssen sich Kunden des Jobcenters mit ihren Online- Zugangsdaten anmelden. Dies sind dieselben Zugangsdaten, die auch für das Online-Portal www.jobcenter.digital gelten.
Unter "Mein Bereich" können sie:
- Anträge stellen
- den Bearbeitungsstatus einsehen
- Veränderungen mitteilen
- Termine vereinbaren
- einen Zugang zur Jobsuche erhalten
- Dokumente und Unterlagen sicher und datenschutzkonform hochladen
- per Postfachnachricht an den persönlichen Ansprechpartner schreiben
► hier bekommen Sie die App im Google Playstore
► hier bekommen Sie die App im App Store von Apple
Kontakt & Anschrift
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Gneisenaustr. 38
54294 Trier
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Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
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Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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