Selbstständigkeit
Der Weg in die Existenzgründung kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Auf diesem Weg begleiten wir Sie gerne. Hier finden Sie erste Informationen zum Thema Selbstständigkeit.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Ist eine Selbstständigkeit das Richtige für mich?
Bevor Sie sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen, sollten Sie sich selbst fragen: Ist die Selbstständigkeit das Richtige für mich? Denn dieses Modell bietet nicht nur berufliche Freiheiten, sondern birgt auch Risiken. Angst vor finanziellen Risiken, Planungsfehlern und bürokratischen Hürden, aber auch Zweifel an den eigenen Fähigkeiten lassen viele zögern, die Idee in die Tat umzusetzen.
Gerade deshalb muss dieser Weg sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer feste Arbeitszeiten mag oder von finanziellen Risiken lieber die Finger lässt, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, Freude am Fortschritt hat, hartnäckig, durchsetzungsfähig, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative.
2Was kommt am Anfang auf mich zu?
In den ersten Jahren sind hohe Arbeitsbelastungen von 60 bis 70 Stunden in der Woche keine Seltenheit und finanzielle Unsicherheiten können immer wieder auftreten. Schließlich braucht der neue Laden oder die neue Dienstleistung ein wenig Zeit, bis es sich herumgesprochen hat und Umsatz abwirft. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgründern, die die ersten fünf Jahre erfolgreich überstehen, mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen können.
3Wie kann ich mich am besten vorbereiten?
Um eine gute Entscheidung für sich und Ihr zukünftiges Unternehmen zu fällen, sollten Sie sich im Vorfeld einer Gründung von Arbeitsmarktexperten beraten lassen. Kompetente Ansprechpartner sind beispielsweise die Jobcenter, Agenturen für Arbeit, lndustrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern, Steuerberater, erfahrene Unternehmensberater, Berater der Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie – wenn es um Verträge geht – Rechtsanwälte und Notare.
4Welche Aspekte sind dabei wichtig?
Gemeinsam mit Arbeitsmarktexperten sollten Sie in Erfahrung bringen:
- Was interessiert Sie? Was ist Ihnen wichtig? Was wollen Sie erreichen?
- Was haben Sie gelernt? Welche Fähigkeiten zeichnen Sie aus?
- Was wollen Sie machen bzw. produzieren?
- Wie leistungsfähig sind sie?
- Passen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zu Ihrer Geschäftsidee?
- Wo soll der Firmensitz sein?
- Was kostet die Existenzgründung?
- Welche Risiken haben Sie?
- Wie groß ist der Einzugsbereich?
- Wer ist Kunde/wie groß ist der Kundenkreis?
- Wie viele Wettbewerber gibt es auf diesem Markt?
- Welche Kosten entstehen in der ersten Zeit der Tätigkeit?
- Wie bringen Sie fehlende Geldmittel nachträglich auf?
- Welche finanziellen Hilfen sind möglich und an welche Bedingungen sind sie geknüpft?
5Gibt es Förderungen für Existenzgründer?
In Deutschland gibt es diverse Fördermöglichkeiten für Existenzgründer auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Welches Förderprogramm für Sie das richtige ist, sollte im Beratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt werden müssen. Gehen Sie keine Verpflichtungen ein, wenn ein Förderantrag noch nicht bewilligt wurde.
Das Jobcenter Trier Stadt bietet Förderung im Rahmen von Einstiegsgeld (§16 SGB II und §16b) und Sachkostenzuschuss (§16c SGB II). Die Voraussetzungen und die genaue Ausgestaltung erläutert Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner in einem Gespräch.
6Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Für eine Förderung der Selbstständigkeit über das Jobcenter gilt generell, dass der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit zur Beendigung der Arbeitslosigkeit und dem Ausstieg aus dem Leistungsbezug führen muss. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie eine Selbstständigkeit beginnen. Mit der Antragstellung müssen Sie darlegen, dass Sie über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verfügen. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung sein.
Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann das Jobcenter die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Gründungsvorbereitung verlangen. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.
7Was benötige ich für die Eignungsfeststellung?
Grundlagen dieser Stellungnahmen sind in der Regel:
- Businessplan
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Sie sollten aber zuerst die förderungsrechtlichen Fragen mit dem Jobcenter klären, bevor Sie sich wegen weiterer Fragen an eine fachkundige Stelle wenden.
8Was ist noch wichtig?
Als Selbstständige haben Sie die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Wenn Sie Ihre Selbsständigkeit verlieren, haben Sie somit unter Umständen mit Erfüllung der Anwartschaftszeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
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VORSICHT VOR FAKE-NACHRICHTEN
Achtung, und Vorsicht vor Betrügern, die sich als Mitarbeitende des Jobcenters oder der Arbeitsagentur ausgeben. Sie melden sich per Anruf, per SMS, Whatsapp, Facebook- oder Instagram-Nachricht und fragen die Kontodaten von Kundinnen und Kunden ab.
Bitte beachten Sie: Das Jobcenter meldet sich niemals per Whatsapp, SMS oder über die Sozialen Medien-Messenagerdienste. Unsere Facebook-Seite dient der Information und dem Service. Es gibt keine persönlichen Beratungen über Facebook.
Wenn Sie eine Terminerinnerung per SMS erhalten, meldet Sie sich zur Rücksprache bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Rufen Sie niemals über die Wahlwiederholung zurück, sondern wählen die Telefonnummer, die Ihnen von Ihrem persönlichen Ansprechparter in der Beratung im Jobcenter im Gespräch gegeben wurde. Wenn telefonische Kontakte bestehen, sind diese in der Beratung vereinbart worden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.
Im Zweifel: Beenden Sie das Telefonat sofort.
Geben Sie bitte auf gar keinen Fall persönliche Daten preis!
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbaren sehr gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen, wenn Anliegen zu klären sind oder Sie Fragen haben.
DIE SICHERE VERBINDUNG: Datenschutzsicher können Sie mit dem Jobcenter über die Online-Plattform www.jobcenter.digital kommunizieren.
Haben Sie schon einen Zugang? Dann melden Sie sich über www.jobcenter.digital, falls Sie einen seltsamen Anruf oder eine verdächtige Nachricht bekommen haben.
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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