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Sie benötigen Hilfe? Hier finden Sie Erklärvideos, die Ihnen Fragen auf einfache Weise beantworten. Klicken Sie einfach auf die Vorschau.
Hier erfahren Sie, wann die Agentur für Arbeit zuständig ist und wann das Jobcenter. Wenn Sie nicht sicher sind, was auf Sie zutrifft, dann klicken Sie bitte hier.
Sie wollen Ihren Weiterbewilligungsantrag stellen? Dann lernen Sie hier, welche Schritte dafür notwendig sind.
Sie möchten dem Jobcenter Unterlagen schicken? Das können Sie über die Veränderungsmitteilung über www.jobcenter.digital tun. Wie, das erklärt Ihnen dieses Video.
Hier erfahren Sie, was Sie unbedingt tun sollten, wenn Sie arbeitslos geworden sind.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Job gekündigt haben oder gekündigt worden sind, rufen Sie Ihr Jobcenter sofort an: 0651 205 7000.
Dieses Video erklärt Ihnen, was in einem Bewilligungsbescheid steht und wie Sie Ihren Bewilligungsbescheid lesen und verstehen können.
Im Video zur Veränderungsmitteilung unseres Online-Portals www.jobcenter.digital erfahren Sie, wie Sie online dem Jobcenter mitteilen können, wenn sich an Ihrer persönlichen Situation etwas ändert: neuer Job, Umzug, Familienzuwachs, Auszug etc.
Im Video zu unserem Online-Portals www.jobcenter.digital erfahren Sie, wie Sie online einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen können.
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400
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Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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