Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Wie bekommt mein Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen nicht extra beantragt werden. Sie werden Ihnen für die Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Leistungsbewilligung gewährt. Das heißt: Wenn Sie einen Antrag auf Unterstützung mit Bürgergeld stellen und erziehungsberechtigt sind, stellen Sie den Antrag für Bildung und Teilhabe gleich mit.
Bis zum Ende des Jahres 2023 ist auch die Lernförderung möglich, ohne einen Antrag zu stellen.
Berechtigt für diese Leistungen sind neben Bürgergeld-Empfängern auch Bezieher:innen von Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe. Diese müssen sich an das Jugendamt Trier wenden.
2Welche Leistungen gibt es?
Diese Punkte werden aus dem Bildung-und-Teilhabe-Paket finanziert:
- Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen
- Schulbedarf in Höhe von 195 Euro im Jahr für Schülerinnen und Schüler. Ausgezahlt wird das Geld in zwei Hälften: Zum 01.08. werden 130 Euro und zum 01.02. werden 65 Euro ausgezahlt.
- Gemeinsames Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Zuschuss für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit)
3Wie kann ich Nachweise erbringen?
Um die Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie einfach alle Rechnungen von Kita, Schule oder Verein über die in Anspruch genommenen Leistungen beim Jobcenter einreichen.
Für die Erstattung der Lernförderung müssen Sie ebenfalls Nachweise einreichen. Das können Verträge oder Rechnungen der Lerninstitute sein.
4Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Anspruch haben Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind, eine allgemeinbildende Schule besuchen und kein BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, sowie Kinder in einer Kindertageseinrichtung bzw. Hort. Die Übernahme von Kosten für eine Schülerbeförderung durch Bildung und Teilhabe ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich, weil eine spezielle landesrechtliche Regelung besteht. Anträge können Sie beim Schulamt Trier stellen.
5Wo finde ich weitere Informationen?
Unsere Info-Broschüre zu Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Seite ► Broschüren.
Formulare für die Lernförderung finden Sie im ► Downloadcenter
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NEUE JOBCENTER-APP
Ab sofort können Bürgergeldbeziehende mit einer neuen App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.
Seit dem 14. Januar steht die neue “Jobcenter-App“ für alle Kundinnen und Kunden der Jobcenter in den gängigen App-Stores zum Download bereit.
Neben dem Online-Portal www.jobcenter.digial stellt die Kunden-App die sichere Alternative zum E-Mailversand dar. In den kommenden Jahren wird der E-Mailversand mit Kundinnen und Kunden nach und nach weniger, um die personenbezogenen Daten der Kunden besser zu schützen.
Jobcenter-Kunden erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang ihres hochgeladenen Dokumentes. Sie bekommen über die Postfachfunktion der App auch eine Rückmeldung auf ihr Anliegen - und zwar ohne Umwege und direkt vom zuständigen Mitarbeiter.
Was kann die Jobcenter-App?
In der App gibt es zwei Bereiche: "Mein Jobcenter" und "Mein Bereich".
In "Mein Jobcenter" können Kunden ihre Postleitzahl angeben. Die App wählt dann automatisch das passende Jobcenter in Deutschland aus, das für die Person zuständig ist. Hier finden sich Kontaktdaten und Informationen. Außerdem sind regionalen Anträge oder weitere Leistungen hinterlegt. Dieser Bereich ist frei zugänglich ohne Anmeldung.
In "Mein Bereich" müssen sich Kunden des Jobcenters mit ihren Online- Zugangsdaten anmelden. Dies sind dieselben Zugangsdaten, die auch für das Online-Portal www.jobcenter.digital gelten.
Unter "Mein Bereich" können sie:
- Anträge stellen
- den Bearbeitungsstatus einsehen
- Veränderungen mitteilen
- Termine vereinbaren
- einen Zugang zur Jobsuche erhalten
- Dokumente und Unterlagen sicher und datenschutzkonform hochladen
- per Postfachnachricht an den persönlichen Ansprechpartner schreiben
► hier bekommen Sie die App im Google Playstore
► hier bekommen Sie die App im App Store von Apple
Kontakt & Anschrift
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54294 Trier
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Faxnummer: 0651 2059107400
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