Zum Hauptinhalt springen
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheHoher Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe (current)
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Lexikon
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheHoher Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe (current)
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Lexikon
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz

Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Wie bekommt mein Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen nicht extra beantragt werden. Sie werden Ihnen für die Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Leistungsbewilligung gewährt. Das heißt: Wenn Sie einen Antrag auf Unterstützung nach dem SGB II stellen und erziehungsberechtigt sind, stellen Sie den Antrag für Bildung und Teilhabe gleich mit.

Bis zum Ende des Jahres 2023 ist auch die Lernförderung möglich, ohne einen Antrag zu stellen.
Berechtigt für diese Leistungen sind neben Arbeitslosengeld II-Empfänger auch Bezieher von Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe. Diese müssen sich an das Jugendamt Trier wenden.

2Welche Leistungen gibt es?

Diese Punkte werden aus dem Bildung-und-Teilhabe-Paket finanziert:

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen
  • Schulbedarf in Höhe von 156 Euro im Jahr für Schülerinnen und Schüler. Ausgezahlt wird das Geld in zwei Hälften: Zum 01.08. werden 104 Euro und zum 01.02. werden 52 Euro ausgezahlt.
  • Gemeinsames Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Zuschuss für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler (Bestätigung für die Schule Ihres Kindes gibt es hier)

3Wie kann ich Nachweise erbringen?

Um die Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie einfach alle Rechnungen von Kita, Schule oder Verein über die in Anspruch genommenen Leistungen beim Jobcenter einreichen.

Für die Erstattung der Lernförderung müssen Sie ebenfalls Nachweise einreichen. Das können Verträge oder Rechnungen der Lerninstitute sein.

4Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch haben Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind, eine allgemeinbildende Schule besuchen und kein BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, sowie Kinder in einer Kindertageseinrichtung bzw. Hort. Die Übernahme von Kosten für eine Schülerbeförderung durch Bildung und Teilhabe ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich, weil eine spezielle landesrechtliche Regelung besteht. Anträge können Sie beim Schulamt Trier stellen.

5Wo finde ich weitere Informationen?

Unsere Info-Broschüre zu Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Seite ► Broschüren.

Weitere Inhalte zu diesem Thema

12.07.2022

ZUSATZ-ZAHLUNG KOMMT AB 23. JULI

Kinderbonus und die Einmalzahlung wegen der Corona-Pandemie werden ab dem 23.…

mehr erfahren
12.05.2022

NEUE WEBSEITE FÜR MENSCHEN AUS DER UKRAINE

Die neue Webseite www.ukraine.jobcenter-trier-stadt.de gibt Orientierung und…

mehr erfahren
08.11.2021

JETZT IST EINE GUTE ZEIT FÜR GESUNDHEIT

Kostenlose Kurse für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung.

mehr erfahren
05.10.2021

IHR ZUGANG ZUM JOBCENTER PER APP

Kostenlos in den Appstores erhältlich: Unsere Jobcenter Trier App!

mehr erfahren
17.06.2021

POSTFACHSERVICE - EINFACH, SICHER, ONLINE NACHRICHTEN SCHICKEN

Schicken Sie Nachrichten direkt an Ihren zuständigen Bearbeiter*in im Jobcenter.…

mehr erfahren

Download-Center

Anträge, Formulare, Dokumente

mehr erfahren

Help-Center | FAQ

Wichtige Fragen und Antworten

mehr erfahren

Kontakt & Anschrift

Kontakt & Anschrift

Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: nach Terminvereinbarung

Neuantragstellung:

0651 205 7777

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

  • Grundsatzerklärung Deutsch

  • Grundsatzerklärung Englisch

  • Grundsatzerklärung Arabisch

Unsere Website Links im Schnellüberblick

  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe (current)
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Lexikon
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
© 2022 Jobcenter Trier StadtJobcenter Trier Stadt auf Facebook