Zum Hauptinhalt springen
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheHoher Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen (current)
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheHoher Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen (current)
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz

Einkommen und Unterhalt

Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen des Jobcenters ist es selbstverständlich möglich, selbst Einkommen zu beziehen. Was unter den Begriff Einkommen fällt, und wie es sich auf Jobcenterleistungen auswirkt, erfahren Sie hier.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Was gehört zum Einkommen?

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt bzw. erhalten werden, wie zum Beispiel:

  • Einnahmen aus Arbeit
  • Lohnnachzahlungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitslosen- oder Krankengeld
  • Renten
  • Steuererstattungen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Lottogewinne

Nicht berücksichtigt werden:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld
  • besondere Zuwendungen, z.B. Soforthilfen bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln

2Wie wird das Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet?

Wenn Einkommen erzielt wird, wird dieses auf das Arbeitslosengeld angerechnet, was vom Jobcenter zur Gundsicherung ausgezahlt wird.

Wie viel das ist, hängt im Einzelfall davon ab, wie viel Einkommen pro Monat eingenommen wurde.

Oft kann das Einkommen von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen, z.B. bei Minijobs. Dann wird vom Jobcenter zuerst ein Mittelwert berechnet, in dem das Durchschnittseinkommen für den Bewiliigungszeitraum geschätzt wird. Es ist sehr wichtig, dass am Ende des Bewilligungszeitraumes immer alle Lohnbescheinigungen und/oder Bescheinigungen über die Ausgaben für die Arbeitsstelle (z.B. Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung etc.) und alle Einkünfte (z.B. Unterhaltszahlungen) angegeben werden. Nur so kann das genaue Arbeitslosengeld berechnet werden.

3Was passiert, wenn man Einkommen nicht angibt?

Das Verschweigen von Einkommen ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat und kann mit Geldstrafen bestraft werden.
 

4Wieviel darf ich dazu verdienen?

Wenn Sie Geld dazu verdienen, wird ein Teil davon auf die Grundsicherung angerechnet. Sie bekommen also weniger Geld vom Jobcenter. Freibeträge sorgen aber dafür, dass der Arbeitende am Ende auch mehr Geld zur Verfügung hat.

Grundsätzlich sind 100 Euro monatliches Nettoeinkommen anrechnungsfrei. Hier finden Sie den Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II.

Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie z.B.

  • Werbungskosten, wie Fahrtkosten zur Arbeit
  • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (zum Beispiel Kfz-Haftpflicht)
  • ein Zusatz-Freibetrag von 30 Euro pro Monat für angemessene private Versicherungen

Weitere Inhalte zu diesem Thema

26.05.2025

PRAKTIKUMSWOCHE - JOBCENTER KENNENLERNEN

Mit www.praktikumswochen-rlp.de werden landesweit Praktikumstage ermöglicht -…

mehr erfahren
15.05.2025

ARBEITEN MIT KINDERN – INFOVERANSTALTUNG

Infos und Kontakte zu Arbeitgebern am 5. Juni im Jobcenter Trier Stadt

mehr erfahren
11.04.2025

DATEN ÄNDERN MIT DER BUND-ID

Persönliche Daten im Online-Konto ändern geht nur noch mit der BundID.

mehr erfahren
24.03.2025

MEHR SCHUTZ FÜR DAS ONLINE-KONTO

Ab sofort verpflichtend: Sichern Sie Ihr Online-Konto mehrfach ab und schützen…

mehr erfahren
15.01.2025

NEUE JOBCENTER-APP

Mehr Service, weniger Bürokratie: Mit der neuen App wird das Jobcenter digitaler…

mehr erfahren
06.12.2024

ZUSTIMMUNG ERFORDERLICH

Sie haben ein Online-Konto und kommunizieren vorwiegend online mit uns? Dann…

mehr erfahren
02.12.2024

VORSICHT VOR FAKE-NACHRICHTEN

Aktuell nehmen Kriminelle, die sich als Mitarbeitende der Jobcenter oder…

mehr erfahren
12.09.2024

UNTERLAGEN ONLINE SCHICKEN

Unterlagen einscannen und Anträge online stellen. Dabei hilft der Digi-Scout.…

mehr erfahren
11.09.2024

SO VIEL KÖNNEN SIE DAZU VERDIENEN

Einen Überblick über die Freibeträge erhalten Sie in unserem Flyer.

mehr erfahren
01.08.2024

JETZT IST EINE GUTE ZEIT FÜR GESUNDHEIT

Kostenlose Kurse für Ihre Gesundheit und zur Stressbewältigung in Trier und…

mehr erfahren
04.12.2023

GEPÄCK BITTE EINSCHLIESSEN

Im Eingangsbereich stehen Schließfächer zur Verfügung.

mehr erfahren
13.07.2022

HIER GIBT ES INFOS ZU SPRACHKURSEN

Das BAMF-Navi zeigt an, wo es noch freie Plätze in Sprachkursen gibt.

mehr erfahren

Download-Center

Anträge, Formulare, Dokumente

mehr erfahren

Help-Center | FAQ

Wichtige Fragen und Antworten

mehr erfahren

Kontakt & Anschrift

Kontakt & Anschrift

Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

Unser Leitbild

Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter

Unsere Website Links im Schnellüberblick

  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
    • Tipps für die Stellensuche
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen (current)
    • Unterhalt
    • Vermögen
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
© 2025 Jobcenter Trier StadtJobcenter Trier Stadt auf Facebook