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Hilfe zum Lebensunterhalt

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, dann können Sie Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen. Das gilt z.B. wenn sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, oder wenn Ihre Arbeitszeit oder Ihr Arbeitslohn zu gering sind, um Ihre Lebenskosten zu decken. 

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Wann erhalte ich Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II müssen Sie bei dem Jobcenter beantragen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Für die Stadt Trier ist dies das Jobcenter Trier Stadt.

Berechtigt sind Sie, wenn sie:

  • das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben
  • mindestens 3 Stunden am Tag (15 Stunde/Woche) arbeiten können
  • nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Einkommen oder Vermögen zu sichern
  • wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

2Wie stelle ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II?

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Jobcenter stellen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter von der Neuantragstellung.
Telefonnummer 0651 205 7777.

Es muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses erhalten Sie vor Ort im Jobcenter oder auch im ► Downloadcenter auf dieser Internetseite. Auch können Sie den ► Antrag direkt online stellen.


Es gilt der "Tag der Antragstellung". Das bedeutet: Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie Geld rückwirkend für die Zeit, die seit dem Antragsdatum vergangen ist. Außerdem wirkt der Antrag auf den Ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wurde. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten.

 

3Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?

Wer eine Arbeit verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Welches Arbeitslosengeld man bekommt, hängt davon ab, wie man vorher beschäftigt gewesen ist.
Grundsätzlich gilt: Wer länger als ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt Arbeitslosengeld I, auch ALG I genannt.
Sozialversicherungspflichtig heißt: Es wurde in die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung gezahlt. Wer also Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, hat Anspruch auf Geld aus diesem Topf. Dieses Geld zahlt die Agentur für Arbeit aus. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung.

Wer nach mehr als einem Jahr ALG I dann keine neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden hat, kann Arbeitslosengeld II, auch ALG II genannt, beantragen. Dies ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die bekommen auch Personen, die kein Arbeitslosengeld I bekommen können, die allerdings dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen, also erwerbsfähig sind.
Bei diesem Geld handelt es sich um Steuergeld, das von der Allgemeinheit bezahlt wird. Diese Grundsicherung für Arbeitssuchende verwalten die Jobcenter. 

 

Weitere Inhalte zu diesem Thema

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Kontakt & Anschrift

Kontakt & Anschrift

Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: nach Terminvereinbarung

Neuantragstellung:

0651 205 7777

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

  • Grundsatzerklärung Deutsch

  • Grundsatzerklärung Englisch

  • Grundsatzerklärung Arabisch

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