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Sonstige Leistungen

Unterschiedliche Lebenslagen verlangen nach unterschiedlichen Hilfen. Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Mehrbedarfe und weitere Leistungen Sie vom Jobcenter in Ihrer persönlichen Situation erhalten können.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Welche Mehrbedarfe kann ich beantragen?

Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:

  • Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf Alleinerziehung
  • Mehrbedarf Behinderung für behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX oder XII erhalten.
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen in angemessener Höhe
  • Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird, d.h. über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erhitzt wird

2Was sind einmalige Leistungen?

Unter einmalige Leistungen fallen:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Weitere Inhalte zu diesem Thema

NEUE JOBCENTER-APP

15.01.2025

Ab sofort können Bürgergeldbeziehende mit einer neuen App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.

Seit dem 14. Januar steht die neue “Jobcenter-App“ für alle Kundinnen und Kunden der Jobcenter in den gängigen App-Stores zum Download bereit.

Neben dem Online-Portal www.jobcenter.digial stellt die Kunden-App die sichere Alternative zum E-Mailversand dar. In den kommenden Jahren wird der E-Mailversand mit Kundinnen und Kunden nach und nach weniger, um die personenbezogenen Daten der Kunden besser zu schützen.

Jobcenter-Kunden erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang ihres hochgeladenen Dokumentes. Sie bekommen über die Postfachfunktion der App auch eine Rückmeldung auf ihr Anliegen - und zwar ohne Umwege und direkt vom zuständigen Mitarbeiter.

Was kann die Jobcenter-App?

In der App gibt es zwei Bereiche: "Mein Jobcenter" und "Mein Bereich".

In "Mein Jobcenter" können Kunden ihre Postleitzahl angeben. Die App wählt dann automatisch das passende Jobcenter in Deutschland aus, das für die Person zuständig ist. Hier finden sich Kontaktdaten und Informationen. Außerdem sind regionalen Anträge oder weitere Leistungen hinterlegt. Dieser Bereich ist frei zugänglich ohne Anmeldung.

In "Mein Bereich" müssen sich Kunden des Jobcenters mit ihren Online- Zugangsdaten anmelden. Dies sind dieselben Zugangsdaten, die auch für das Online-Portal www.jobcenter.digital gelten.
Unter "Mein Bereich" können sie: 

  • Anträge stellen
  • den Bearbeitungsstatus einsehen
  • Veränderungen mitteilen
  • Termine vereinbaren
  • einen Zugang zur Jobsuche erhalten
  • Dokumente und Unterlagen sicher und datenschutzkonform hochladen
  • per Postfachnachricht an den persönlichen Ansprechpartner schreiben

► hier bekommen Sie die App im Google Playstore

► hier bekommen Sie die App im App Store von Apple

 

 

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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

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Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

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