Sonstige Leistungen
Unterschiedliche Lebenslagen verlangen nach unterschiedlichen Hilfen. Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Mehrbedarfe und weitere Leistungen Sie vom Jobcenter in Ihrer persönlichen Situation erhalten können.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Welche Mehrbedarfe kann ich beantragen?
Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Mehrbedarf Alleinerziehung
- Mehrbedarf Behinderung für behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX oder XII erhalten.
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen in angemessener Höhe
- Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird, d.h. über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erhitzt wird
2Was sind einmalige Leistungen?
Unter einmalige Leistungen fallen:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
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UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN ÜBER FASTNACHT
Das Jobcenter Trier Stadt ist an Rosenmontag, 16. Februar, geschlossen.
Weiberdonnerstag gelten die normalen Öffnungszeiten von 8 bis 12.30 Uhr.
Ab Faschingsdienstag, 17. Februar, sind wir wieder wie gewohnt zwischen 8 und 12.30 Uhr für persönliche Vorsprachen da.
Nutzen Sie gerne die Jobcenter-App. Über dieses Portal erreichen Sie uns auch außerhalb der Öffnungszeiten. Ihnen geht keine Zeit verloren. Denn es gilt das Datum vom Tag der Antragstellung. Durch die Online-Übermittlung liegen Ihre Daten am nächsten Tag in unserem System vor
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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