Unterhalt
Was genau hinter den Begriffen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss steckt und wann Sie Unterhalt bekommen können, erklären wir hier.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Wann erhält man Unterhalt?
Verheiratete Personen sind verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.
Leben die Ehepartner getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen Unterhalt verlangen.
Kann ein Ehepartner/Lebenspartner nach der Scheidung nicht selbst für seinen/ihren Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehepartner/
Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nach bestimmten Voraussetzungen.
Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern u.s.w.) sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Mütter haben aus Anlass der Geburt eines Kindes einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater.
Ausführliche Informationen zum Thema Unterhalt gibt es in unserer ► Broschüre.
2Wann erhält mein Kind Unterhaltsvorschuss?
Erhält Ihr Kind keinen ausreichenden Unterhalt vom getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner, oder kommt der Unterhalt unregelmäßig oder gar nicht, dann können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss bekommen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben
- Kinder und Jugendliche, die in Deutschland einen Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
- bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
- vom anderen Elternteil keinen, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.
3Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss beträgt für 2024:
- 0 - 5 Jahre: 230 Euro
- 6 - 11 Jahre: 301 Euro
- 12 - 17 Jahre: 395 Euro
4Wie lange und wann wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Grundsätzlich kann der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden.
Ab dem 12. Geburtstag des Kindes gilt jedoch die Voraussetzung, dass der beantragende Elternteil über ein Mindesteinkommen von 600 Euro verfügen muss.
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt im Voraus für den nächsten Monat, was bedeutet, dass die Zahlungen durch die Jugendämter bereits Ende des laufenden Monats für den Folgemonat getätigt werden.
5Wer muss den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Den Vorschuss muss der Unterhaltspflichtige zurückzahlen, wenn dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, obwohl er leistungsfähig war und von seiner Verpflichtung wusste.
6Ich benötige Unterstützung als alleinerziehendes Elternteil. Wohin kann ich mich wenden?
Alleinerziehende Eltern - ob ledig, getrennt oder geschieden - können Unterstützung von der Beistandschaft des Jugendamts Trier erhalten. Im Mittelpunkt steht immer das Kind. Die Beistandschaft ermittel u.a. die Unterhaltsansprüche des Kindes und macht diese geltend. Auch wird zu Fragen rund um Vaterschaft und Sorgerecht beraten. In dieser ► Broschüre erfahren Sie mehr.
Weitere Inhalte zu diesem Thema
MEHR SCHUTZ FÜR DAS ONLINE-KONTO
Sie nutzen die Online-Services der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter? Achten Sie auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Der beste Schutz ist eine Mehrfaktor-Authentifizierung über einen Passkey, TOTP oder die BundID.
Warum erwähnen wir das?
Uns ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Daher müssen alle Kundinnen und Kunden, die über www.jobcenter.digital mit dem Jobcenter kommunizieren und Anträge schicken möchten ihr Online-Konto mehrfach absichern.
Diese Änderung gilt ab dem 29. April 2025. Ihre bisherigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) allein reichen dann nicht mehr aus!
Aber keine Sorge – die Einrichtung ist einfach!
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Passkey: Eine Anmeldung ohne Passwort. Angemeldet werden Sie über biometrische Daten wie Face ID oder Fingerabdruck – ähnlich wie Sie es vielleicht bereits von anderen Apps kennen.
- TOTP: Ein Einmalcode aus einer Authenticator-App (Es gibt Apps zum Herunterladen in jedem Appstore. Achten Sie hier auf eine kostenlose und gut bewertete App). Dieses Verfahren kennen Sie möglicherweise bereits vom Online-Banking.
- Alternativ können Sie sich weiterhin mit Ihrer BundID anmelden, wenn Sie über einen Ausweis mit Online-Funktion verfügen.
Infos dazu gibt es hier:
BUND ID : https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu...
PASSKEY: https://www.arbeitsagentur.de/passkey
TOTP: https://www.arbeitsagentur.de/totp
Wenn Sie Fragen haben, kann Ihnen der Digiscout im Jobcenter dabei helfen. Melden Sie sich unverbindlich beim Digiscout während der Öffnungszeiten zwischen 8 und 12.30 Uhr Ihres Jobcenters.
Kontakt & Anschrift
Kontakt & Anschrift
Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:
Unser Leitbild
Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter

