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Unterhalt

Was genau hinter den Begriffen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss steckt und wann Sie Unterhalt bekommen können, erklären wir hier.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Wann erhält man Unterhalt?

Verheiratete Personen sind verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.

Leben die Ehepartner getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen Unterhalt verlangen.
Kann ein Ehepartner/Lebenspartner nach der Scheidung nicht selbst für seinen/ihren Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehepartner/
Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nach bestimmten Voraussetzungen.

Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern u.s.w.) sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Mütter haben aus Anlass der Geburt eines Kindes einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater.

Ausführliche Informationen zum Thema Unterhalt gibt es in unserer ► Broschüre.

2Wann erhält mein Kind Unterhaltsvorschuss?

Erhält Ihr Kind keinen ausreichenden Unterhalt vom getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner, oder kommt der Unterhalt unregelmäßig oder gar nicht, dann können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss bekommen.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben

  • Kinder und Jugendliche, die in Deutschland einen Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und 
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und  
  • vom anderen Elternteil keinen, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.

3Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit dem 01.01.2021:

  • bis zum 6. Geburtstag:  174 Euro
  • bis zum 12. Geburtstag: 232 Euro 
  • bis zum 18. Geburtstag: 309 Euro 

4Wie lange und wann wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Grundsätzlich kann der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden.

Ab dem 12. Geburtstag des Kindes gilt jedoch die Voraussetzung, dass der beantragende Elternteil über ein Mindesteinkommen von 600 Euro verfügen muss.
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt im Voraus für den nächsten Monat, was bedeutet, dass die Zahlungen durch die Jugendämter bereits Ende des laufenden Monats für den Folgemonat getätigt werden.

5Wer muss den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Den Vorschuss muss der Unterhaltspflichtige zurückzahlen, wenn dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, obwohl er leistungsfähig war und von seiner Verpflichtung wusste.

6Ich benötige Unterstützung als alleinerziehendes Elternteil. Wohin kann ich mich wenden?

Alleinerziehende Eltern - ob ledig, getrennt oder geschieden - können Unterstützung von der Beistandschaft des Jugendamts Trier erhalten. Im Mittelpunkt steht immer das Kind. Die Beistandschaft ermittel u.a. die Unterhaltsansprüche des Kindes und macht diese geltend. Auch wird zu Fragen rund um Vaterschaft und Sorgerecht beraten. In dieser ► Broschüre erfahren Sie mehr.

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