Vermögen
Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Was zählt zum Vermögen?
Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Sparbriefe und -bücher
- Aktien/Fonds
- Bausparverträge
- Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
- Lebensversicherungen
- Immobilien/Grundstücke
- Schmuck
- Autos
Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.
2Was wird nicht angerechnet?
Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:
- ein angemessener Hausrat
- ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
- für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen
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DATEN ÄNDERN MIT DER BUND-ID
Für Kundinnen und Kunden, die ein Online-Konto bei www.jobcenter.digital haben, ergeben sich ab sofort folgende Neuerungen:
Eine Änderung der Adresse und der Bankdatenüber das Online-Konto ist ab sofort nur noch mit der Nutzung der BundID möglich. Das heißt, wenn Kundinnen und Kunden über ihr Online-Konto die Bankverbindung oder Anschrift ändern möchten, müssen sie dafür die BundID eingerichtet haben und nutzen.
Hilfe zur Einrichtung der BundID gibt es unter diesem Link oder beim Digi Scout im Jobcenter zu den Öffnungszeiten zwischen 8 und 12.20 Uhr.
Außerdem werden alle inaktiven Online-Konten von Kundinnen und Kunden deaktiviert. Dies betrifft alle Konten, die seit dem 19.07.2024nicht mehr genutzt wurden. Deaktivierte Accounts können nach erweiterter Authentifizierung wieder reaktiviert werden.
Mehr Informationen zur Mehrfach-Authentifizierung erhalten Sie in unserem Artikel "MEHR SCHUTZ FÜR DAS ONLINE-KONTO".
Wenden Sie sich zur erneuten Aktivierung Ihres Online-Kontos an unser Service-Center unter der Telefonnummer 0651 2025 7000.
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Service-Telefon: 0651 205 7000
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Faxnummer: 0651 2059107400
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Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
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