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Vermögen

Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe und -bücher
  • Aktien/Fonds
  • Bausparverträge
  • Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien/Grundstücke
  • Schmuck
  • Autos

Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.

2Was wird nicht angerechnet?

Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

  • ein angemessener Hausrat
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen

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UNTERLAGEN ONLINE SCHICKEN

Hilfe von unserem Digi-Scout oder der neuen APP

12.09.2024

Sie möchten Unterlagen beim Jobcenter Trier Stadt abgeben? Dann können Ihre Anliegen direkt vor Ort erledigen. Hilfe beim Bedienen des Online-Terminals bekommen Sie zwischen 8 Uhr und 12.30 Uhr ohne Termin vom Digi-Scout. Der Digi-Scout vergibt auch Termine am Nachmittag.

Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Originale benötigt. Fotografieren Sie Ihre Unterlagen ab und versenden Sie diese am besten an uns mit dem Online-Portal www.jobcenter.digital. Der Digi-Scout zeigt Ihnen, wie das geht.

So gelangen alle wichtigen Infos und benötigten Nachweise direkt am nächsten Tag in Ihre elektronische Akte. Das ist ein Vorteil zum Postweg und auch ein Vorteil gegenüber des Hausbriefkastens. Denn alle Papierunterlagen müssen für die elektronische Akte digitalisiert werden. Papierunterlagen werden nicht aufgehoben oder an die Kunden:innen zurückgesendet. 

Sie können zu Hause nicht einscannen? Kein Problem! Nutzen Sie dazu den neuen Self Servicepoint im Jobcenter Trier Stadt. Die Nutzung ist kostenlos. 

  • Sie können Ihre Unterlagen einscannen und sich anschließend direkt bei www.jobcenter.digital anmelden, um die Unterlagen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter*in zu schicken.
  • Außerdem können Sie am Computer auf die Homepage des Jobcenters www.jobcenter-trier-stadt.de zugreifen: hier können Sie Anträge und wichtige Formulare herunterladen.
  • Auch können Sie das Online-Portalwww.jobcenter.digital aufrufen: hier können Sie den Hauptantrag und den Weiterbewilligunsantrag direkt online stellen. Außerdem können Sie mit dem Postfachservice Direktnachrichten an Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin schicken.
  • Haben Sie Ihre Benutzerdaten für www.jobcenter.digital verloren? Dann können Sie diese am Jobcenter-Computer über ein Kontaktformular anfragen.
  • Zusätzlich finden Sie auch Links zu wichtigen Internetseiten der Stadt Trier

Versuchen Sie es einfach! Unser Digi-Scout stehen Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten gerne helfend zur Seite. Der Digi-Scout zeigt Ihnen, wie Sie in Zukunft Ihre Anliegen selbst online und im Self Service Bereich erledigen können. 

Mo - Fr: 8 - 12.30 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung. 

Noch einfacher geht es mit der Jobcenter App

Laden Sie sich die App auf Ihr Handy und fotografieren Sie einfach Ihre Unterlagen mit der Kamera an Ihrem Handy. Die Dokumente werden hochgeladen und landen direkt in Ihrer persönlichen Kundenakte. Die Originale verbleiben sicher bei Ihnen. 

Hier bekommen Sie mehr Informationen. 

Hier können Sie die App für Android herunterladen.
Hier können Sie die App für iOS herunterladen. 

 

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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

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Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

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