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Vermögen

Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe und -bücher
  • Aktien/Fonds
  • Bausparverträge
  • Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien/Grundstücke
  • Schmuck
  • Autos

Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.

2Was wird nicht angerechnet?

Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

  • ein angemessener Hausrat
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen

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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

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Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

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