Zum Hauptinhalt springen
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheNormaler Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen (current)
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheNormaler Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen (current)
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz

Vermögen

Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe und -bücher
  • Aktien/Fonds
  • Bausparverträge
  • Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien/Grundstücke
  • Schmuck
  • Autos

Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.

2Was wird nicht angerechnet?

Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

  • ein angemessener Hausrat
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen

Weitere Inhalte zu diesem Thema

GEPÄCK BITTE EINSCHLIESSEN

04.12.2023

Rucksäcke, Motorradhelme, Fahrradhelme und große Taschen bitten wir Sie bei Ihrem Besuch im Jobcenter in unseren Schließfächern für die Dauer Ihres Aufenthalts zu deponieren. Konkret betrifft dies alles, was größer als ein DIN A 4-Blatt ist. 
Wir danken Ihnen, dass Sie für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden Verständnis haben. 

zurück

Download-Center

Anträge, Formulare, Dokumente

mehr erfahren

Help-Center | FAQ

Wichtige Fragen und Antworten

mehr erfahren

Kontakt & Anschrift

Kontakt & Anschrift

Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

Unser Leitbild

Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter

Unsere Website Links im Schnellüberblick

  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen (current)
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
© 2026 Jobcenter Trier StadtJobcenter Trier Stadt auf Facebook