Vermögen
Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Was zählt zum Vermögen?
Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Sparbriefe und -bücher
- Aktien/Fonds
- Bausparverträge
- Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
- Lebensversicherungen
- Immobilien/Grundstücke
- Schmuck
- Autos
Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.
2Was wird nicht angerechnet?
Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:
- ein angemessener Hausrat
- ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
- für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen
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SO VIEL KÖNNEN SIE DAZU VERDIENEN
Sie möchten eine Arbeit aufnehmen und wollen wissen, ob sich eine Arbeitsaufnahme für Sie lohnt? Wir sagen: Ja, es lohnt sich! Denn bis zu einer bestimmten Freibetragsgrenze wird Ihr Einkommen anteilig auf das Bürgergeld angerechnet.
In unserem Flyer "Wir unterstützen Sie" können Sie sich die Tabelle der Freibeträge ansehen.
Dort finden Sie auch einen Link über QR-Code zum Freibetragsrechner. Dieser bietet eine erste Orientierung.
Wussten Sie, dass höhere Werbungskosten (z. B. durch längere Fahrten zum Arbeitsplatz) den Freibetrag sogar erhöhen können? Außerdem stehen Ihnen weitere finanzielle Unterstützungen aus dem Jobcenter-Vermittlungsbudget zu, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen. Sprechen Sie im Vorfeld Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihren Arbeitsvermittler an.
Kontakt & Anschrift
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