Zum Hauptinhalt springen
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheNormaler Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen (current)
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
Audio-Reader: Text vorlesenLeichte SpracheNormaler Kontrast
LogoLogo
  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen (current)
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz

Vermögen

Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.

Info-Box

Fragen & Antworten
Durchwahl 0651 205 7000

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

1Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe und -bücher
  • Aktien/Fonds
  • Bausparverträge
  • Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
  • Lebensversicherungen
  • Immobilien/Grundstücke
  • Schmuck
  • Autos

Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.

2Was wird nicht angerechnet?

Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

  • ein angemessener Hausrat
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen

Weitere Inhalte zu diesem Thema

ZUSTIMMUNG ERFORDERLICH

06.12.2024

Seit 18. November 2024 ist es verpflichtend, die Online-Kommunikation im eigenen Online-Konto zu aktivieren, um online mit dem Jobcenter kommunizieren, d. h. Postfachnachrichten austauschen zu können. Sofern die Zustimmung zur Online-Kommunikation bislang nicht erfolgt ist, erhalten Sie eine Fehlermeldung.

Ohne eine Zustimmung zur Online-Kommunikation können Sie keine Postfach-Nachricht über www.jobcenter.digital schreiben. Um mit dem Jobcenter schriftlich zu kommunizieren, bliebe der Postweg, der einige Tage in Anspruch nehmen kann. 

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Aktivierung der Online-Kommunikation haben, können Sie sich vertrauensvoll an den Digi-Scout vor Ort wenden. Er ist täglich von 8:00 bis 12:30 Uhr in unserem Jobcenter erreichbar und hilft Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie bereits vor dem 18. November eine Zustimmung zur Online-Kommunikation erteilt haben, muss diese nicht erneuert werden.

zurück

Download-Center

Anträge, Formulare, Dokumente

mehr erfahren

Help-Center | FAQ

Wichtige Fragen und Antworten

mehr erfahren

Kontakt & Anschrift

Kontakt & Anschrift

Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier

Telefonkontakt

Service-Telefon: 0651 205 7000
Erreichbar: Mo - Do: 8 - 18 Uhr; Fr: 8 - 14 Uhr
Faxnummer: 0651 2059107400

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:

Unser Leitbild

Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter

Unsere Website Links im Schnellüberblick

  • Arbeitsvermittlung
    • Förderungen
    • Unterstützungsangebote
    • Selbstständigkeit
    • Jugendberufsagentur
    • Frauen und Familie
    • Arbeitgeber
  • Leistung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Wohnen und Heizen
    • Sonstige Leistungen
    • Bildung und Teilhabe
    • Einkommen
    • Unterhalt
    • Vermögen (current)
  • Anträge / Formulare
  • Infos
    • Erklär-Videos
    • Help-Center
    • Nützliche Links
    • Partner
    • Broschüren
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Kontakt & Anfahrt
    • Öffnungszeiten
    • Impressum
    • Datenschutz
© 2026 Jobcenter Trier StadtJobcenter Trier Stadt auf Facebook