Wohnen und Heizen und mehr
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was zum Bereich Wohnen und Heizen gehört. Wann bezahlt das Jobcenter meine Miete? Bekomme ich Geld für Möbel und wer hilft mir finanziell bei einem Umzug?
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Übernimmt das Jobcenter meine Miete?
Das Jobcenter übernimmt die sogenannten "Kosten der Unterkunft". Darunter fallen die Kaltmiete für eine Wohnung, sowie die angemessenen Kosten fürs Heizen und die Nebenkosten einer Wohnung. Die Kosten für Strom sind im Regelbedarf enthalten.
BÜRGERGELD: Bei den Kosten der Unterkunft gilt für das erste Jahr des Bürgergeldbezugs die sogenannte Karenzzeit. Die Kosten für die Wohnung (Kosten der Unterkunft) werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Allerdings werden die Heizkosten nur in angemessener Höhe übernommen.
Im ► Hinweisblatt Kosten der Unterkunft können Sie einen Überblick bekommen, was in der Stadt Trier als angemessene Kosten gelten. Ebenfalls wichtig zur Berechnung ist der jeweils geltende Mietspiegel.
WICHTIG: Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, lassen Sie bitte den Vermieter eine Mietbescheinigung für das Jobcenter ausfüllen. Diese finden Sie unter ► "Anträge und Formulare".
Bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören die Tilgungsraten, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird.
2Ich möchte untervermieten. Worauf muss ich achten?
Wollen Sie untervermieten, müssen Sie von Ihnen aufgesetzte Annoncen (z. B. in Anzeigenblättern, Internet) nachweisen. Für eine Untervermietung benötigen Sie einen Untermietvertrag. Denken Sie daran, im Sinne des Mietrechts Ihren Hauptvermieter über die Untervermietung in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie untervermieten wollen, lassen Sie sich vom Jobcenter beraten.
3Was sind Neben- und Heizkosten?
Zu den Nebenkosten gehören Kosten, die für den Betrieb einer Wohnung anfallen. Das sind u.a. Abwassergebühren, Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausmeisterkosten und Kosten für den Kabelanschluss und mehr.
Auch die Heizkosten werden über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. In der Regel werden monatliche Beträge (Abschläge) geleistet und nach einem Jahr abgerechnet.
Die jährliche Abrechnung Ihres Vermieters müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt dem Jobcenter vorlegen. Sollten Sie nachzahlen müssen, können die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen werden, sofern sie angemessen sind.
Wenn Sie Guthaben bei Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. Die Aufwendungen des Jobcenters werden nach dem Monat der Rückzahlung/Gutschrift entsprechend angepasst. Finanzielle Leistungen für Nebenkosten dürfen Sie nicht anderweitig verwenden.
4Was mache ich, wenn ich eine Wohnung gefunden habe?
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie das Jobcenter über Ihre Umzugspläne informieren. Außerdem müssen Sie ebenfalls vorher Ihren Vermieter bitten, eine Mietbescheinigung auszufüllen oder einen Entwurf des Mietvertrages mitzugeben. Dieses senden Sie an das Jobcenter. Nutzen Sie für den schnellsten Zugang dafür das Online-Portal ► www.jobcenter.digital
Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag, bevor das Jobcenter Ihrem Umzug nicht zugestimmt hat.
5Was gilt bei einem Umzug?
Wenn Sie eine Arbeitsstelle annehmen und dafür ein Umzug fällig ist, gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter diesen übernimmt. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Arbeitsvermittlerin. In allen anderen Umzugsfällen ist es möglich, dass das Jobcenter finanzielle Hilfen bewilligt. Vereinbaren Sie einen ► persönlichen Beratungstermin.
6Zahlt das Jobcenter meine Möbel?
Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen und noch keine eigenen Möbel besitzen, dann kann das Jobcenter die Kosten für eine Erstausstattung einschließlich der Haushaltsgeräte übernehmen. Sie müssen in der Regel drei Angebote bzw. Kostenvoranschläge einreichen. Dies sind einmalige Leistungen.
7Mein Partner zieht bei mir ein. Was ändert sich?
Wenn ein Partnter bei Ihnen einzieht, müssen Sie diese Änderung dem Jobcenter mitteilen, sobald es Ihnen bekannt ist. Sie bilden dann eine größere Bedarfsgemeinschaft (BG). Je nachdem, ob der Partner/die Partnerin ebenfalls Kunde:in des Jobcenters ist oder nicht, werden die Leistungen entsprechend angepasst. Gleiches gilt, wenn ein Partner/eine Partnerin bei Ihnen auszieht.
8Wo finde ich die Formulare und Infos?
Alle Anträge und Formulare, wie z.B. die Mietbescheinigung, finden Sie auf der Seite ► Anträge/Formulare bzw.im ► Downloadcenter.
Der Flyer "Wohnen in Trier - Antworten für Mieter und Vermieter" finden Sie unter den ►Broschüren.
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