Skip to main content
Home
Impressum
Datenschutz
Suche
Normale Darstellung
>
Leichte Sprache
Toggle navigation
Arbeitsvermittlung
Aufgaben der Arbeitsvermittlung
Fördermöglichkeiten
Unterstützungsangebote
Fallmanagement
Selbstständigkeit
Jugendliche / Unter 25 Jahre
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Tipps für die Stellensuche
Stellenangebote
Leistungsabteilung
Voraussetzungen für ALG II
Hilfe zum Lebensunterhalt
Regelleistungen
Kosten der Unterkunft
Einmalige Leistungen
Mehrbedarfe
Bildung und Teilhabe
Einkommen
Freibeträge
Vermögen
Arbeitgeber
Arbeitgeberservice
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbonus
Ausbildungsmanagement
Ausbildungszuschuss
Berufsausbildungsbeihilfe
Eingliederungszuschuss
Förderung nach Teilhabechancengesetz
Freie Stellen anbieten
Praktika
Migration
Migrationsbeauftragte
Qualifikation
Sprachen/Infos
Service
Downloadcenter
Formulare und Anträge
Bildung und Teilhabe
BCA
FAQ
Allgemeines
Arbeitssuche
Geldleistungen
Vermögen
Einkommen
Jugendliche / Unter 25 Jahre
Bedarfsgemeinschaft
Links
Lexikon / Glossar
Erklärvideos Deutsch
Erklärvideos Englisch
Erklärvideos Französisch
Erklärvideos Arabisch
Aktuelles
Pressearchiv
Veranstaltungen
Kontakt
Kontaktformular
Anfahrt
Impressum
Datenschutz
Downloadcenter
FAQ
Links
Lexikon / Glossar
Erklärvideos Deutsch
Erklärvideos Englisch
Erklärvideos Französisch
Erklärvideos Arabisch
Lexikon / Glossar
0-9
A
B
C D
E
F
G
H
I J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
XY
Z
Fulltext Search:
Only Search Title
Einträge 1 bis 5 von 5
A
:
Anspruchsvoraussetzungen
Antrag
Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsunfähigkeit
Auszahlung
Antrag
Um Leistungen zur Grundsicherung zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen. Diese Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb schnellstmöglich bei Ihrem Jobcenter. Sie können Ihren Antrag formlos, also schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in jedem Fall nachreichen. Grundsätzlich beinhaltet die Antragstellung auch den Antrag auf Leistungen für die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen. Wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft selber eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden - zum Beispiel nach Vollendung des 18. Lebensjahres-, müssen diese Personen einen eigenen Antrag stellen. Sollte dies zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen nicht möglich sein, entstehen keine Nachteile. Sie müssen dann den Antrag am nächsten Tag stellen, an dem das Jobcenter wieder geöffnet hat.