ZUKÜNFTIG ZUSAMMEN
Gemeinsam mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Ihrer Arbeitsvermittlerin erarbeiten Sie gemeinsame Ziele und Wünsche.
- Wo möchten Sie beruflich hin?
- Was benötigen Sie an Hilfe und Unterstützung, um dieses Ziel zu erreichen?
- Wie können wir Sie als Jobcenter dabei unterstützen?
Der Kooperationsplan wird für einen bestimmten Zeitraum vereinbart und kann anschließend neu besprochen werden. Bei Problemen oder Schwierigkeiten in der Einigung kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden, um Konflikte zu lösen oder schon im Vorfeld zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zum Kooperationsplan? Zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen: 0651 205 7000
Oder melden Sie sich über die Postfachnachricht über www.jobcenter.digital
Kontakt & Anschrift
Kontakt & Anschrift
Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Neuantragstellung:
0651 205 7777

Jobcenter Trier Stadt: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
Laden Sie sich hier die Grundsatzerklärung des Jobcenter Trier Stadt als PDF herunter:
Unser Leitbild
Laden Sie sich hier das Leitbild des Jobcenters Trier Stadt herunter