Bin ich hier richtig?
Wir wollen Ihnen die Suche erleichtern. Das Help-Center beantwortet häufig gestellte Fragen und dient als Lotse für die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.
Help-Center
Wichtige Fragen und Antworten
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Wenn Sie nicht genau wissen, ob das Jobcenter die zuständige Behörde ist, oder ob Sie berechtigt sind, Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, dann klicken Sie sich durch unsere Fragen. Außerdem geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen, wenn Sie im Leistungsbezug sind.
1Wie bekomme ich digital Zugang zum Jobcenter?
Das Jobcenter Trier Stadt können Sie auch auf digitalem Weg erreichen - außerhalb der Öffnungszeiten, kostenlos und ganz einfach.
Nutzen Sie dazu unsere Jobcenter Trier App. Sie können uns darüber per Kontaktformular kontaktieren, online Anträge stellen, Ihre Ortsabwesenheiten anmelden und über die ► Online-Terminverwaltung ihren Wunschtermin buchen. Außerdem werden Sie gleichzu den richtigen Seiten im Internet weitergeleitet und bekommen hilfreiche und ausführliche Informationen.
Laden Sie sich die Jobcenter Trier App kostenlos im ► Playstore oder bei ► iTunes herunter.
Sie sind bereits Kunde oder Kundin? Dann nutzen Sie für Ihre Anliegen und Weiterbewilligungen ► www.jobcenter.digital
Hier können Sie:
- Weiterbewilligungsantrag stellen
- Veränderungen in Ihrer Situation mitteilen, die sich auf Ihre Leistung auswirken (z.B. Ein- oder Auszug, Umzug, neue Bankdaten, Zuwachs in der Familie, neuer Job, Kündigung)
- Postfachnachrichten direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter*in schicken
- Anhänge mit Postfachnachrichten verschicken
Zur Anmeldung benötigen Sie die Benutzerdaten, mit denen Sie sich auch bei der Jobbörse anmelden. Wenn Sie keine Benutzerdaten haben schicken Sie uns mit der Angabe Ihrer Kundennummer im Betreff eine E-Mail an: jobcenter-trier@jobcenter-ge.de
2Welche Behörde ist für mich zuständig?
Wenn Sie Ihren Job verloren haben und davor länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, könnten Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ob Sie Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben, prüft dann die zuständige Agentur für Arbeit in Trier.
3Bekomme ich über das Jobcenter eine Wohnung?
Zuständig für die Vergabe von städtischen Wohnungen in Trier ist die Wohnungsberatungsstelle der Stadtverwaltung. Beim Amt für Soziales und Wohnen erhalten Sie auch Wohnberechtigungsscheine, mit denen Sie sich z.B. bei Wohnungsgenossenschaften bewerben können. Außerdem können Sie dort prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
4Was passiert, wenn ich zum ersten Mal zum Jobcenter gehe?
Bei Ihrem ersten Besuch im Jobcenter benötigen wir ein paar Informationen von Ihnen. Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Ausweis
- einen aktuellen Lebenslauf
- ggf. Einkommensnachweise von Ihnen und Ihren Familienmitgliedern
Zunächst kommen Sie zum Neuantragservice im Kundenportal. Hier werden Ihre Daten aufgenommen und Sie werden grundsätzlich beraten.
5Was passiert bei den Beratungsgesprächen in der Arbeitsvermittlung?
In einem Erstgespräch lernen Sie ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin kennen. Wenn Sie noch keinen Lebenslauf eingereicht haben, werden diese Punkte gemeinsam besprochen. Auch wird Ihnen erklärt, was beim Bezug von Arbeitslosengeld II wichtig ist.
In weiteren Terminen besprechen Sie z.B. Ihre Ziele und Vorstellungen. Ihr Ansprechpartner zeigt Ihnen unsere Möglichkeiten zur Förderung und Unterstützung auf und erarbeitet mit Ihnen zusammen Strategien für Ihren weiteren beruflichen Weg.
6Wohin wende ich mich, um Kindergeld zu beantragen?
Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die Familienkasse. Dort können Sie auch den Kinderzuschlag beantragen. Die Familienkasse Rheinland-Pfalz für Trier befindet sich im Gebäude der Agentur für Arbeit Trier.
7Wo bekomme ich Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung?
Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie beim Jugendamt Trier. Außerdem können Sie Ihr Kind über das Kita-Portal Trier für die Betreuung in einer Kindertagesstätte anmelden.
8Wie verhalte ich mich, wenn ich Urlaub mache oder nicht in Trier bin?
Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten und nicht für eine Arbeitsvermittlung oder Termine im Jobcenter zur Verfügung stehen können, weil Sie nicht in Trier sind, dann müssen Sie eine Ortsabwesenheit bei Ihrem/Ihrer persönlichen Vermittler*in beantragen. Das machen Sie am besten BEVOR Sie wegfahren. Bitte geben Sie das genaue Datum an, wann Sie nicht da sind.
Sie können eine Ortsabwesenheit über die Jobcenter Trier App mobil über ihr Handy verschicken. Laden Sie sich die App bequem aus dem ► Playstore bei Google oder dem Apple Store bei ► iTunes herunter. Sie ist kostenlos.
Oder schreiben Sie eine E-Mail mit der Angabe Ihrer Kundennummer im Betreff an: jobcenter-trier@jobcenter-ge.de
9Ich bin in einem Asylverfahren. Bin ich im Jobcenter richtig?
Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
Für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerungen ist das Bürgeramt im Rathaus am Augustinerhof zuständig.
10Ich bin geduldeter Zuwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung. Bin ich im Jobcenter richtig?
Sie haben eine Duldung aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Trier Ihr richtiger Ansprechpartner.
11Ich bin unter 25 Jahre alt und benötige Beratung bei der Berufsorientierung.
Schülerinnen und Schüler sowie Menschen unter 25 Jahre können die Jugendberufsagentur (JBA) in Fragen der Berufsorientierung kontaktieren. Die Aufgaben sind vielfältig. Die JBA ist eine Beratungsstelle der Region Trier für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen
zur Förderung der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration.
12Ich bin berufsunfähig oder kann weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten. Bin ich im Jobcenter richtig?
Ist Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt bzw. können Sie nachweislich nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten? Dann ist das Sozialamt zuständig.
13Mein Kind bekommt keinen Unterhalt. Was kann ich tun?
Wenn ein Kind keinen Unterhalt, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem getrennt lebenden Elternteil erhält, kann eine Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden. Geben Sie Ihre Situation daher dem Jobcenter bekannt.
Mehr Informationen zum Thema Unterhalt finden Sie auf der Seite Einkommen oder in der Broschüre "Unterhalt - ein Begriff mit Unterhaltungswert".
--> Plus Broschüre für Beistandschaft des Jugendamts!
14Wo erfahre ich, wann meine Leistung ausgezahlt wird?
Sie haben einen Antrag gestellt und wollen wissen, wann die Leistung ausbezahlt wird?
Wenn die Leistung bewilligt ist, bekommen Sie einen Bescheid per Post zugeschickt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah auf das von Ihnen angegebene Konto.
Sie haben Nachfragen zum Bearbeitungsstand? Bitte nutzen Sie dazu den Postfachservice unter www.jobcenter.digital oder unseren Messenger.
15Wie kann ich mich von der GEZ befreien lassen?
Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland Rundfunkbeitrag zahlen. Wenn Sie jedoch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag - auch weitläufig als GEZ bekannt - befreien lassen.
Um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, müssen Sie ein Formular der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und eine Bescheinigung vom Jobcenter mitschicken. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit Ihrem Bewilligungsbescheid automatisch mitgeschickt.
Unter ► Nützliche Links finden Sie den Zugang zum Online-Antrag.
Kontakt & Anschrift
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Jobcenter Trier Stadt
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Telefonkontakt
Neuantragstellung: 0651 205 7777
Service-Telefon: 0651 205 7000
Faxnummer: 0651 2059107400
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