Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, dann können Sie Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen. Das gilt z.B. wenn sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, oder wenn Ihre Arbeitszeit oder Ihr Arbeitslohn zu gering sind, um Ihre Lebenskosten zu decken.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
1Wann erhalte ich Geld vom Jobcenter?
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Sie das Bürgergeld bei dem Jobcenter beantragen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Für die Stadt Trier ist dies das Jobcenter Trier Stadt.
Berechtigt sind Sie, wenn sie:
- das 15. Lebensjahr vollendet haben
- noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht haben
- mindestens 3 Stunden am Tag (15 Stunde/Woche) arbeiten können
- nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Einkommen oder Vermögen zu sichern
- wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
2Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Jobcenter stellen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter von der Neuantragstellung.
► Telefonnummer 0651 205 7777.
Es muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses erhalten Sie vor Ort im Jobcenter oder auch im ► Downloadcenter auf dieser Internetseite. Auch können Sie den ► Hauptantrag direkt online stellen. Unser Neuantragservice meldet sich bei Ihnen, wenn Fragen bestehen. Sie können den Antrag auch im Self Service Bereich des Jobcenters Trier an den dortigen Computern stellen. Kommen Sie dazu einfach während der Öffnungszeiten vorbei.
Es gilt der "Tag der Antragstellung". Das bedeutet: Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie Geld rückwirkend für die Zeit, die seit dem Antragsdatum vergangen ist. Außerdem wirkt der Antrag auf den Ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wurde. Für Zeiten davor können Sie keine Leistungen erhalten.
3Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
Wer eine Arbeit verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Welches Arbeitslosengeld man bekommt, hängt davon ab, wie man vorher beschäftigt gewesen ist.
Grundsätzlich gilt: Wer länger als ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt Arbeitslosengeld I, auch ALG I genannt.
Sozialversicherungspflichtig heißt: Es wurde in die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung gezahlt. Wer also Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, hat Anspruch auf Geld aus diesem Topf. Dieses Geld zahlt die Agentur für Arbeit aus. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung.
BÜRGERGELD: Wer nach mehr als einem Jahr ALG I keine neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden hat, kann Bürgergeld beantragen. Dies ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die bekommen auch Personen, die kein Arbeitslosengeld I bekommen können, die allerdings dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen, also erwerbsfähig sind.
Bei diesem Geld handelt es sich um Steuergeld, das von der Allgemeinheit bezahlt wird. Diese Grundsicherung für Arbeitssuchende verwalten die Jobcenter.
4Welche Unterlagen benötige ich?
Um einen Erstantrag auf Bürgergeld zu stellen, benötigen wir von Ihnen weitere Informationen und Unterlagen. Welche das sind, können Sie der ► Checkliste entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Originale benötigen!
Um Unterlagen abzugeben, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Scannen Sie ihre Unterlagen an den Computern von unserem Self Service Point im Eingangsbereich ein. Sie können diese anschließend direkt hochladen und Ihren Erstantrag über www.jobcenter.digital schicken.
Vorteil: Ihr Antrag ist vollständig und liegt uns bereits am nächsten Tag in der elektronischen Akte vor.
2. Sie kopieren Ihre Unterlagen in unserem Self Service Point im Eingangsbereich und füllen den Papierantrag aus. Bitte beachten Sie, dass der Postweg über den Hausbriefkasten bis zu 7 Tage dauern kann, bis uns Ihr Antrag in der elektronischen Akte vorliegt.
5Wann muss ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen?
Endet der im Bescheid angegebene individuelle Bewilligungszeitraum, muss auch beim Bürgergeld ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Der sogenannte WBA gilt weiterhin.
Läuft der Bewilligungszeitraum aus, erhalten Kundinnen und Kunden eine Benachrichtigung über das Ende ihres Bewilligungsabschnittes. Dann ist ein ► Weiterbewilligungsantrag (WBA) mit dabei. Diesen müssen sie so schnell wie möglich ausgefüllt beim Jobcenter einreichen. Besser ist es, die Weiterbewilligung über das Online-Portal ► www.jobcenter.digital zu stellen. Denn dann kommt der Antrag direkt und automatisch am nächsten Tag beim zuständigen Sachbearbeiter:in an.
6Wie hoch sind die neuen Regelsätze beim Bürgergeld?
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Bürgergeld und die neuen Regelsätze.
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist, erhält ab Januar 502 Euro. Volljährige Partner erhalten 451 Euro. Wer zwischen 18 und 24 Jahre alt ist, bekommt 402 Euro. Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 18 Jahre) erhalten 420 Euro. Kinder des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) bekommen einen Regelsatz in Höhe von 348 Euro. Und Kinder von null bis fünf Jahre erhalten 318 Euro.
7Wie viel Vermögen darf ich behalten?
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs gibt es eine Karenzzeit für Vermögen, damit sich arbeitssuchende Menschen zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Vermögen wird erst berücksichtigt, wenn es die Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt.
8Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehme?
Erscheint jemand nicht zum Termin (Meldeversäumnis), dann werden bei der ersten Pflichtverletzung die Leistungen für einen Monat um 10 Prozent gekürzt. Bei der zweiten Pflichtverletzung 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten 30 Prozent für drei Monate.
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54294 Trier
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